Dr. Hamer an Dekan Voigt (05.05.1982)

Dr. med. Ryke Geerd Hamer 
Facharzt für Innere Medizin 
ROMA / Italia, Via Cassia 1280

Tübingen, 5.5.82

"Et concilia errare possunt" 
Martin Luther

An den Herrn Dekan 
der Medizinische Fakultät (klinische Medizin) 
der Universität Tübingen 
Herrn Professor Dr. med. Voigt

Betr.: meine Habilitationsarbeit, Thema "Das HAMER-SYNDROM und die EISERNE REGEL DES KREBS"

Sehr geehrter Herr Dekan!

Sie haben mir heute mündlich bestätigt, was ich ja schon von anderer Seite erfahren hatte, daß nämlich gestern die medizinische Fakultät einstimmig die Ablehnung meiner Habilitationsarbeit beschlossen hat. Nicht anwesend waren nach meinen Informationen Herr Prof. Bock, Innere Medizin, und Prof. Hammacher, Gynäkologie. 
Prüfer der Arbeit waren Prof. Wilms, Innere Medizin, und Prof. Schrage, gyn. onkol. Vorsorgemedizin.

Auf meine Frage, ob meine Informationen zuträfen, daß keiner der beiden Herren Prüfer auch nur einen einzigen Fall auf mein System hin selbst untersucht habe, antworteten Sie mir - in Gegenwart Ihres ausdrücklich als Zeuge anwesenden Oberarztes - wahrheitsgemäß: "Die beiden Herren haben dies nicht für nötig befunden" (5.5.82, 17:45 Uhr, von mir niedergeschrieben 1 Minute später).

Sie haben auch ganz klar bestätigt, in diesem Fall habe die formale Seite der Arbeit, die ja zunächst nicht als Habilitationsarbeit konzipiert war, eine ganz untergeordnete Rolle gespielt. Vielmehr seien die methodischen und inhaltlichen Ergebnisse gewesen, die zur einstimmigen Ablehnung der Arbeit geführt hätten. (Keine Gegenstimme, keine Enthaltung!)

Herr Dekan, ich habe Sie gebeten, es mir persönlich nicht übel zu nehmen, daß ich diesen Beschluß der Fakultät - und wenn er 100 mal einstimmig von 150 Professoren und Dozenten gefaßt worden ist - für völlig schwachsinnig halte, sogar für verantwortungslos, weil das einzige Kriterium, das es gegen den Inhalt der Arbeit gegeben hätte, nämlich den Nachvollzug einer Anzahl von Fällen, nicht einmal in einem einzigen Fall überhaupt für notwendig erachtet worden sei.

So aber hat die Fakultät in selbstherrlicher Arroganz nur über sich selbst gestimmt, daß nämlich die schulmeisterliche Medizin auf jeden Fall Recht haben müsse. Über meine Ergebnisse selbst ist gar nicht befunden worden!

Herr Dekan, ich halte den Inhalt des Fakultätsbeschlusses - mag er auch formaljuristisch "korrekt" zustande gekommen sein, für einen Skandal, für eine vom ärztlichen Gesichtspunkt gesehen unverantwortliche Farce!

Kommentar meiner Frau, Dr. med. Sigrid Hamer, Ärztin f. Allg. Med.: "Eine Bankrotterklärung der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der gesamten Schulmedizin, und sogar einstimmig!"

Die Glaubwürdigkeit und die wissenschaftliche Beweisbarkeit meiner Ergebnisse und meines System der "EISERNEN REGEL DES KREBS" kann doch eine Fakultät nicht einfach "ex cathedra" oder durch "Konzilsbeschluß" widerlegen, ohne einen einzigen Fall selbst untersucht zu haben! Angesichts meiner präzisen Angaben doch, weiß Gott, keine Zumutung, sondern schon von weit weniger qualifizierten Ärzten in einer halben bis einer Stunde zu schaffen!

Angesichts der - wie mir jeder Naturwissenschaftler sofort bestätigt - erdrückenden Wahrscheinlichkeit meiner Ergebnisse und damit meines Systems der "EISERNEN REGEL DES KREBS" macht sich doch eine ganze Medizinische Fakultät von 150 ausgewachsenen Professoren und Dozenten zum Hohngespött der Wissenschaftler der ganzen Welt mit diesem "Schwabenstreich". Stellen Sie sich doch bitte vor, für was man diesen einstimmigen Beschluß halten wird, wenn ich Recht behalte: doch wohl für einen anmaßend arroganten schwachsinnigen Beschluß, und den einstimmig!

Ich werde ihn das "Tübinger Syndrom" nennen.

Wenn es nicht um so furchtbar ernste Dinge ginge, Herr Dekan, über denen uns unsere Patienten sterben, was mich Tag und Nacht nicht zur Ruhe kommen läßt, dann würde ich die Fakultät mit beißender Ironie und "Hamerischem Gelächter" übergießen. So aber ist es nur ein Trauerspiel, und ein makabres dazu!

Gegen die Entscheidung der Fakultät werde ich Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Bitte, stellen Sie mir eine rechtsmittelfähige Entscheidung der Fakultät zu.

Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung 
Dr. Ryke Geerd Hamer

P.S. 
Einziges Ziel meines Habilitationsverfahrens war es wie aus meinen früheren Briefen hervorgeht, eine echte Überprüfung meiner Ergebnisse durch eine medizinische Fakultät zu erreichen, nicht aber im Vorfeld "abgemeiert" zu werden. Gerade aber dieses einzige Ziel hat die Fakultät mir verweigert, indem die Prüfer nicht einen einzigen Fall selbst nachvollzogen haben. Auf die Habilitation selbst wollte ich notfalls gerne verzichten, wenn dadurch nur die Prüfung selbst gewährleistet würde. So aber ist das Ganze ein faules Spiel und eine Farce.