Dr. Hamer an das Bundesverfassungsgericht

Dr. med. Ryke Geerd HAMER
Arzt für innere Medizin
Sülzburgstr. 29,
5000 Köln 41

15. Jan. 1987

An das
Bundesverfassungsgericht
75 Karlsruhe


Betr.: Verfassungsbeschwerde gegen praktisch lebenslängliches Berufsverbot als Arzt wegen "Nichtabschwörens der EISERNEN REGEL DES KREBS" und "Sich-nicht-Bekehrens" zur Schulmedizin. (Urteil vom OVG Koblenz 27.12.86)
Existenzvernichtung auf Lebenszeit und Erkenntnisaussperrung

Antrag auf einstweilige Verfügung, daß das praktisch lebenslängliche Berufsverbot ausgesetzt wird bis zum Abschluß des Hauptverfahrens.

Nach Artikel 5,3 des Grundgesetzes sind Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei.


Dieses Recht und andere Menschenrechte hat mir das OVG Koblenz mit Urteil vom 18.12.86 entzogen und mir praktisch lebenslängliches Berufsverbot erteilt, nämlich bis zur Beendigung des Hauptverfahrens, das gut und gerne 10 Jahre dauern kann, oder bis ich der von mir als biologische Gesetzmäßigkeit gefundenen und bewiesenen "EISERNEN REGEL DES KREBS" abschwöre und mich zur sog. "Schulmedizin" bekehre!

Es könnte ein Urteil aus dem allertiefsten, finstersten Mittelalter sein, ein Urteil der heiligen Inquisition wo ein verstockter Ketzer wegen Nichtabschwörens eines Naturgesetzes und Sich-nicht-Bekehrens zur alleinseligmachenden Kirche zur Verbrennung auf dem Scheiterhaufen verurteilt wurde. In Wirklichkeit stammt dieses Urteil aber vom 18.12.86. Es wurde einen Tag später und im Wissen um den Urteilstext des VG Sigmaringen vom 17.12.1986 getroffen, das die Universität Tübingen dazu verurteilte, das Habilitationsverfahren um eben diese EISERNE REGEL DES KREBS neu aufzulegen, das im Mai 1982 abgelehnt worden war, weil nicht ein einziger Professor bisher auch nur einen einzigen Fall daraufhin überprüft hat, ob diese biologische Gesetzmäßigkeit stimmt oder nicht.

Ja, der ehemalige Dekan, Prof. Voigt, wurde vom Vors. Richter Dr. Iber gefragt, ob er denn nicht bereit sei, wie Dr. Hamer fordere, 10 oder 20 Fälle von Patientinnen mit Gebärmutterhals-Krebs mit Hirn-CT zu untersuchen (was je 10 Min. dauert und eine minimale Belastung darstellt) um herauszufinden, ob alle diese Patientinnen einen sog. HAMERschen HERD links temporo-parietal aufwiesen, was Dr. Hamer behaupte. Antwort: "Nein, wir wollen das nicht". Bei bisher über 8000 Fällen hat es gestimmt. Aber die Professoren der Med. Fakultät der Univ. Tübingen wollen gar nicht wissen, ob es stimmt. Sie wissen nämlich schon längst, daß es stimmt.

Vor den erstaunten Richtern in Sigmaringen hatte Herr Prof. Voigt, Neuro-Radiologe der Univ. Tübingen, die Stirn, zu erklären, daß er überhaupt kein Interesse daran habe, zu erfahren, ob die EISERNE REGEL DES KREBS stimme oder nicht.

Allerdings wußten im Saal zu dem Zeitpunkt alle, daß der Vorsitzende des OVG Koblenz, Herr Speck, auf Antrag des Herrn Vizepräs. Robbi-Schon, mir erneut - und diesmal endgültig - Berufsverbot erteilen würde. Ich hatte vorher diese Information durch einen Gewährsmann erhalten und hatte sie dem VG Sigmaringen mitgeteilt. Es erschien den Herren unter diesen Umständen bequemer, die Diskussion durch Berufsverbot abzuwürgen, als den angebotenen Beweis zu akzeptieren. Ein Kollege des Herrn Prof. Voigt (Prof. Feine von Tübingen) war maßgeblich an dem Zustandekommen des Berufsverbots beteiligt. Alle Professoren hatten geschrieben, Hamers Interpretationen seien Fehldeutungen, was natürlich nur ein subjektives Urteil ist, denn z.B. die (relativ harmlosen) HAMERschen HERDE müssen gefährliche "Hirn-Tumoren" bleiben, sonst stürzt ja alles zusammen, woran man Jahrzehnte in der Medizin geglaubt hat. Da es aber Hirntumore per definitionem gar nicht gibt, weil keine Hirnzelle sich nach der Geburt mehr teilen kann, sind meine Gegner völlig ratlos.

Statt aber, wie der Sigmaringer Richter Dr. Iber es vorschlug, die Frage, die so leicht zu klären ist, an einem Vormittag zu klären ist, wird von Herrn Speck und Robbi-Schon die wiss. Frage schlicht durch Berufsverbot geklärt, wegen "Nichtabschwörens der EISERNEN REGEL DES KREBS und Mich-nicht-Bekehrens".

Die 1. Instanz des VG Koblenz hatte die Entscheidung des Herrn Robbi-Schon aufgehoben und geschrieben:

"Schwerwiegende Bedenken hat die Kammer hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Erwägungen des Antragsgegners (Bez. Reg. Koblenz), es seien keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, daß der Antragsteller (Dr. Hamer) bereit wäre, seiner These "EISERNE REGEL DES KREBS" abzuschwören, und es erscheine als ausgeschlossen, daß er überhaupt in der Lage wäre, sich zu "bekehren". Herr Speck hatte nicht nur keine schwerwiegenden, sondern gar keine Bedenken mehr.

Herr Prof. Beck, Prof. f. Geschichte der Naturwissenschaften in Bonn, bezeichnete diese ganze Sache als die schlimmste Erkenntnisaussperrung, die er in 50 Semestern als Professor je erlebt hat. Ihm wurde vom Rektor der Univ. Bonn der Hörsaal gesperrt, als er zu einem Symposion eingeladen hatte zwischen Richtern, Staatsanwälten, Medizinprofessoren und Patienten um Richtigkeit oder Unrichtigkeit der EISERNEN REGEL DES KREBS herauszufinden.

Ich bin 25 Jahre Arzt gewesen, habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, bin weder vorbestraft noch in meinen bürgerlichen Ehrenrechten beschnitten.

Zwar würde die Bez.- Regierung Koblenz es am liebsten gesehen haben, wenn es gelungen wäre, mich durch einen Psychiater für verrückt erklären zu lassen. Bisher haben aber 4 Psychiater, darunter ein vom Gericht bestellter Professor der Univ. Mainz, geurteilt, ich sei sehr normal. Trotzdem unterlassen die Behörden keinen Versuch, mich weiterhin mit Psychiatrisierungsansinnen zu terrorisieren nach dem Motto: einmal verrückt, für immer verrückt.

Sie haben sogar nachweislich versucht, mich durch Prof. Peters, Köln, "en passant", d.h. ohne mein Einverständnis, zu psychiatrisieren. Herr Prof. Frohwein, der zusammen mit Herrn Prof. Peters dieses miese Spiel eingefädelt hatte, hat es sogar offen eingestanden, nachdem es vereitelt war.

Hohes Gericht, ich habe eine sehr zweifelhafte, um nicht zu sagen schlechte Meinung von deutschen Richtern und Behörden. Bis vor 8 Jahren war das anders. Damals erschoß der Großlogenmeister der geheimen Loge Propaganda 2, der italienische Thronfolger V. Emmanuel von Savoyen, meinen Sohn DIRK. Und obwohl das oberste franz. Gericht, die Cour de Cassation, 2 mal, 1981 und 1983, geurteilt hat, daß der Prinz wegen vorsätzlichem Mord unverzüglich vor einem Schwurgericht anzuklagen sei, ist er bis heute noch nicht angeklagt worden, weil sich kein Richter getraut, den Großlogenmeister anzuklagen.

Statt dessen bin aber ich jetzt vor einem Strafgericht angeklagt, weil ich durch Zitat dieser Urteile den Mörder meines Kindes und seinen Anwalt beleidigt haben soll. In unserem Staat sind nicht die Mörder, wenn sie reich sind, die Verbrecher, sondern die Opfer, wenn sie halsstarrig sind und auf den Prozeß nicht verzichten wollen. Schlankweg drückt sich das OVG Koblenz in dem Sinne aus, daß ich wohl einen Verfolgungswahn haben müsse, wenn ich der Ansicht sei, der Großlogenmeister der Propaganda 2 habe damit etwas zu tun. Das fällt mir allerdings nach bisher 5 Attentatsversuchen auf mein Leben schwer zu glauben.

Wie dem auch sei, es ist doch unmöglich, mir wegen "Nichtabschwörens" einer biologischen Gesetzmäßigkeit, die innerhalb von 3 Stunden vor jedem Professorengremium aufs Neue beweisbar ist, und wegen "Mich-nicht-Bekehrens" zur sog. Schulmedizin praktisch lebenslängliches Berufsverbot zu erteilen und meine Existenz zu vernichten, so daß ich zum Bettler werde. Zynisch ist noch angedeutet, ich könne meinte Approbation ja wiedererhalten, wenn ich abschwören würde.

Leben wir im tiefsten finstersten Mittelalter?
Wenn das Verfassungsgericht mich abschlägig bescheidet, bleibt mir nur, in einem anderen Land um polit. Asyl anzusuchen.

Durch das lebenslängliche Berufsverbot bin ich praktisch in wissenschaftl. und menschlichem Isolationsterror:

1. Weil ich "alten Freunden", wie ich meine Patienten empfinde, die ich z.T. schon 5 Jahre lang betreue, telefonisch, unter ausdrücklichem Hinweis auf Berufsverbot und ohne Bezahlung, Ratschläge gab von Mensch zu Mensch, hat mich die Staatsanwaltschaft Köln die Tür meiner Räumlichkeiten aufgebrochen, mir meine Krankengeschichten abtransportiert und nach Koblenz geschickt. Ich selbst wurde mit 3000 DM Geldstrafe gebußt, obwohl doch jeder wußte, daß ich ja keinen Pfennig Geld mehr verdienen darf. Seither hat mich die Staatsanwaltschaft gewarnt, sie würde mir einen Strafprozeß machen und mich ins Gefängnis bringen, wenn ich noch irgendwelche telefonischen Auskünfte erteilen würde, Diagnosen stellen würde oder auch nur noch mit irgendeinem Menschen, der krank ist, über medizinische Dinge reden würde. Es ist dies eine totale Diskriminierung meiner Person, wenn ich immer wieder aufs Neue mein Praxisschild abschrauben muß. Aber noch viel mehr muß ich nun, nachdem mein Telefon abgehört wird, jeden Telefonanruf sofort unterbrechen, weil mich jeder Telefonanruf ins Gefängnis bringen kann.

2. Wissenschaftlich bin ich vollständig blockiert, denn um wissenschaftlich in der Medizin Aussagen machen zu können, muß man naturgemäß "Diagnosen stellen", was mir aber verboten ist. Die Verläufe meiner Patienten-Erkrankungen, die für mich wissenschaftlich einen überaus großen Wert haben, sind mir verboten. Die Habilitation, die das Gericht in Neuauflage verfügt hatte, ist unmöglich gemacht worden. Denn was ich da beweisen muß, macht mich straffällig.

3. Neben dem ständigen Damoklesschwert der Inhaftierung wegen "medizinischer Äußerungen" werde ich pausenlos terrorisiert durch die immer und immer wieder gestellte Forderung nach neuerlichen psychiatr. Gutachten. Da ich 2 Jahre lang in einer psychiatr. Univ.-Klinik als Arzt gearbeitet habe, weiß ich nur zu gut, daß man gut irgendwann eine "Verrückterklärung" induzieren kann. Denn wenn wiss. einer gegen Millionen andere steht, gilt der eine leicht als verrückt.

4. Für meine Patienten ist die Verfügung des lebenslangen Berufsverbotes eine einzige Katastrophe. Viele sterben, weil die anderen Ärzte ja von meinem System nichts verstehen. Um sie bitte ich besonders.

Das Ganze ist ein einziger nicht wieder gutzumachender Rufmord, Terror und Patientenmord, wie er im tiefsten Mittelalter schlimmer nicht sein konnte.

Ich bitte deshalb das Verfassungsgericht um rasche Abhilfe und um Wahrung meiner Grundrechte.

Dr. Ryke Geerd Hamer