Horst v. Hasselbach an Ministerin Süßmuth

Horst von Hasselbach
Gartenweg 5
5423 Braubach 2

12. Februar 88

 

An den
Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Frau Minister Professor Rita Süßmuth.

persönlich zu Händen

Postfach 200220
5300 Bonn 2


Geschäftszeichen 344 - 4711 - 0 - H 8/4 -

 

Ihre Antwort vom 10.2.88 auf mein Schr. v. 25. 1. 88

 

Sehr geehrte gnädige Frau,

Haben Sie herzlichen Dank, daß Sie sich die Mühe gemacht haben, mir durch Frau Dr. Gabriele Hundsdörfer antworten zu lassen.

Allerdings muß ich Ihnen offen sagen, daß diese Antwort mich inhaltlich nicht befriedigt, so daß ich in freier Anlehnung an Schweizerisches Interpellationsrecht um eine präzisere Antwort bitten möchte.

1. Es stimmt zwar, daß das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Universität Tübingen wegen Formfehler dazu verurteilt hat, das Habilitationsverfahren HAMER - Eiserne Regel - aufzunehmen,

aber: es stimmt nicht, daß dies ausschließlich wegen eines Formfehlers nochmals aufgenommen werden muß -

und das aus naheliegenden Gründen:

a) Ein Formfehler genügt schon, zum Ergehen eines Urteils
b) Ein Formfehler genügt schon, um die Sache ruhen zu lassen
c) Das Verfahren ist überhaupt nie aufgenommen gewesen, deshalb auch kein "nochmals"

Der Justitiar Ihres Ministeriums wird Ihnen das ohne weiteres bestätigen.

Es sieht so aus, daß es vor lauter Formfehlern überhaupt nicht zu einem ordentlichen Habilitationsverfahren gekommen war.

Natürlich geht aus dem Wortlaut des Urteils nicht hervor, daß die Thesen von Dr. HAMER nicht geprüft wurden, aber in der Verhandlung wurde die Universität aufgefordert, doch HAMERs Thesen zu überprüfen, das müsse doch an einem Vormittag möglich sein!

Daß man trotz des offen bezeugten Unwillens der Universität, HAMERs Thesen zu überprüfen, die Universität nicht im Wortlaut des Urteils verpflichtet hat, HAMERs Thesen zu überprüfen, beruht einzig auf dem Respekt des Gerichtes vor der Universität und auf dem gleichzeitigen Vertrauen des Gerichtes in die Redlichkeit ihrer wissenschaftlichen Institutionen:

Schließlich dürfte es für das Gericht ebenso unvorstellbar wie für jeden Mitbürger sein, daß, angesichts der verheerenden Ohnmacht unserer Universitätsmedizin gegenüber der Menschheitsgeißel Krebs, nicht selbst jeder Strohhalm, der endlich die Wende oder gar den Durchbruch in Aussicht stellt, nicht nur gewissenhaft, sondern geradezu dankbar, ja begierig, geprüft wird. Es konnte also nur ein Irrtum der Universität vorliegen: das brauchte also auch nicht im Wortlaut des Urteils zu erscheinen, wenn man von der Redlichkeit und Rechtschaffenheit verständiger Forscher und Wissenschaftler ausging.

Im Urteil war also folgerichtig weder die Rede von einem Irrtum, noch davon daß kein Irrtum vorlag.

Genausowenig brauchte erwähnt zu werden, daß die Thesen von HAMER nicht geprüft worden seien, wo doch schon vorrangig feststand, daß gar kein Habilitationsverfahren gelaufen war: wie hätten die Thesen HAMERs da geprüft worden sein können!?

2. Es steht aber auch nicht in dem Urteil, daß die Universität die Thesen HAMERs nun nicht nachprüfen müsse!

Die Formulierungen Frau Dr. Hundsdörfers machen aber unwillkürlich glauben, daß solche Gegenfeststellungen in dem Urteil enthalten seien ...

Das aber entspricht nicht den Tatsachen!

Sie werden nun, sehr geehrte Frau Minister Prof. Süßmuth erkennen, daß mein Brief im Grunde gar nicht beantwortet worden ist.

Sehr traurig stimmt es mich, daß in Ihrer Antwort fast so etwas wie Genugtuung darüber durchklingt, daß die Thesen HAMERs weder überprüft wurden, noch überprüft werden sollen oder gar womöglich überprüft werden.

Dabei sollte es Ihnen doch bekannt sein, daß in Wirklichkeit mehrfach eine, wenn auch inoffizielle, Überprüfung stattgehabt hat: denken wir allein an Herrn Dr. JONAS, den Mitarbeiter von Frau Dr. SCHEEL, der in Heidelberg 100 Fälle überprüfte und HAMERs Thesen in 80 Fällen bestätigt fand, was dann in der live-Sendung im Radio Bremen 1982 in Streitgespräch HAMER % KROKOWSKI auch noch für die letzten 20 % geklärt werden konnte.

Kürzlich hat HAMER den Marburger Gynäkologen Prof. SCHULZ gebeten, doch zehn Fälle zu überprüfen, er selber wurde für die CCTs aufkommen, so daß ihm keine Kosten entstünden. Die Antwort war überwältigend:

Er fühle sich der Größe der Aufgabe nicht gewachsen und habe HAMERs Wunsch daher an seinen Dekan, den Zahnmediziner Prof. Jakob HERING weitergeleitet ... den er anscheinend für kompetenter hält.

Dabei wäre der natürliche Gang der Dinge doch wohl der, daß man als Professor der Gynäkologie sich zunächst aus HAMERs "Arsenal" die Problemfälle herausgesucht hätte, die in das eigene Fachgebiet fallen, um sie in eigener Kompetenz zu untersuchen und dann die Ergebnisse dem Dekan der Fakultät zu weiterer Veranlassung vorzulegen.

Wo bleibt denn die Freiheit der Wissenschaft und Forschung, wenn ein Professor erst seinen Dekan (von der anderen Fakultät) fragen muß, ob er auf seinem eigenen Fachgebiet forschen darf? In der Wissenschaft darf es den Begriff des Außenseiters oder Ketzers gar nicht geben, verdankt doch die deutsche wissenschaftliche Weltgeltung alles ihren anfänglichen Außenseitern!

Schließlich dürfte doch ein Unterschied zwischen einem schwebenden Gerichtsverfahren und einem seit 7 Jahren schwebenden Habilitationsverfahren bestehen: In der Wissenschaft herrscht grundsätzlich Wettbewerb und nicht der Dienstweg, sonst hätte Kolumbus nie Amerika entdeckt und Semmelweis nie das Kindbettfieber überwunden - allerdings wurde er dafür von 4 Professoren in Wege des Menschenraubs in eine Irrenanstalt gebracht und dort innerhalb von 14 Tagen in einer Einzelzelle zu Tode geprügelt....

Gestern war ich Zeuge einer Berufungsverhandlung vor den Landgericht Koblenz wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung, dessentwegen gegen HAMER ein Bußgeld verhängt worden war. Seine beiden Rechtsanwälte hatten kurzfristig das Mandat niedergelegt (4 und 1 Tag vorher), so daß HAMER ohne Verteidiger auf der Anklagebank saß. Stattdessen aber saß ihm ein Professor der Psychiatrie gegenüber, der ihn zwangspsychiatrisieren sollte, falls er in Erregung geraten würde - und das sei, so das Prüfgericht, das über die Ablehnung der Berufungsrichter entscheiden sollte, rechtens, - und nicht wie der Anwalt, bevor er sein Mandat plötzlich ohne Angaben von Gründen niederlegte, gesagt hatte: "mit dem Vorschlaghammer nach einer Mücke schlagen" weil HAMER angeblich schon einmal in einem früheren Fall von einem Psychiater für prozeßunfähig erklärt worden sei (das Gegenteil war der Fall gewesen: er war zwar für nicht kompromißbereit, wohl aber für prozeßfähig erklärt worden)....

Ich kann mich gut erinnern: Ich war 7 Jahre alt, als ich in unserem kleinen Volksempfänger in Ostpreußen im Juni 1934 nach der nächtlichen Ermordung von rund 1000 innerparteilichen Gegnern Hitlers am nächsten Morgen dessen krächzende Stimme hörte:

"Die Erschießungen der letzten Nacht waren rechtens!"

Ich kann mir nicht vorstellen, daß auch nur der Verdacht ähnlichen Unrechts in unserer heutigen Demokratie geduldet werden darf:
Es sollten alle Zweifel daran, daß ähnliches heute wieder geschehen könnte, glaubwürdig ausgeräumt werden. (ich denke vor allem an den Fall Semmelweis!)

Die Beteuerung, daß etwas mit rechten Dingen zuginge, kann in der heutigen Welt täglicher Korruptionsberichte in den Massenmedien nicht mehr genügen: Es muß einfach für jedermann klar sein, daß es so ist! Klarheit geht noch weit über Glaubwürdigkeit. Und wenn etwas rechtlich formal nicht angreifbar sein mag, so ist das noch lange kein Beweis für Redlichkeit: als Christin werden Sie wissen, daß schon vor mehr als 4000 Jahren den Menschen zugerufen wurde, sie sollten nicht mit dem Schein des Rechts versuchen, des Nächsten Hab und Gut an sich zu bringen ...

Wer das materielle und das formelle Recht zur Deckung bringen möchte, der triumphiert nicht, daß man ihm formell nichts nachweisen könne, sondern legt die Karten auf den Tisch und tut alles, um zu zeigen. daß er eine formal ausgesprochen unglückliche Rechtssituation auf keinen Fall ausnutzen werde: Das versteht ein verständiger Bürger unter "Rechtsstaat"!

Daß also das Habilitationsverfahren in Tübingen nun immer noch schwebt, kann doch kein Grund sein, Ihrerseits, verehrte Frau Ministerin, nicht das Bundesgesundheitsamt in Berlin, das Ihnen unmittelbar untersteht, und ein oder zwei Professoren, die Sie als Gesundheitsminister doch gut genug kennen werden, zu bitten, ihrerseits unverzüglich HAMERs Beobachtungen zu überprüfen.

Aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß HAMERs Beobachtungen schon sehr viel öfter überprüft wurden, als bekannt geworden ist, ja daß gerade deswegen nichts bekannt geworden ist. Und das ist nicht aus der Luft gegriffen, wenn man bedenkt, wie umfangreiche materielle Interessen unmittelbar von HAMERs Entdeckungen betroffen wären, wenn sie offiziell als richtig bestätigt würden. Es wäre nur natürlich, wenn sich massive Bestrebungen abzeichnen wurden, um ersteinmal die im Lichte der neuen Erkenntnisse notwendig werdenden Umstellungen so vorzubereiten, daß auch hinterher in etwa die gleichen Geldströme in die gleichen Kassen fließen ...

Aber mir scheint, es wäre doch Ihre einmalige Chance, sehr geehrte gnädige Frau, gerade dies im Interesse von Zehntausenden von Krebskranken, die allein in Deutschland jährlich vor Vergiftungen, Verbrennungen und Verstümmlungen bewahrt werden könnten, zu verhindern und Menschlichkeit wirklich wahrzumachen. - Denn daß HAMER mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit recht hat, zeigen doch schon die buchstäblich Hunderte von Telegrammen die von Geheilten gestern beim Landgericht Koblenz eingingen und zwar aus dem Ausland. Telegramme, in denen vor einen neuen Archipel Gulag im Namen der Wissenschaft gewarnt wurde. - Und wenn sich dann eines Tages herausstellt, was wohl nicht zu verhindern sein wird, daß HAMER recht hat, wie werden Sie dann dastehen, Frau Minister? Werden Sie vor dem Höchsten bezeugen können: Ich habe mein bestes auf Erden getan!?

Deswegen bitte ich Sie sehr herzlich, mir unverzüglich bekanntzugeben, wem Sie Ihrerseits nunmehr den klaren Auftrag gegeben haben, HAMERs Beobachtungen zu überprüfen, damit ich nicht mit dem quälenden Gedanken einschlafen muß jeden Abend, in Deutschland sei an der Lösung der Krebsfrage niemand interessiert, und wenn ich einmal krank werden würde, ich nicht nur mit dem Rechtsanwalt in die Klinik gehen müßte, sondern auch noch Gefahr liefe, daß mein Rechtsanwalt am Krankenbett sein Mandat niederlegte und mich einer tödlichen und unkontrollierbaren Maschinerie überließe.

Denn wie HAMERs neueste Arbeit ausweist, handelt es sich nicht nur um Krebs, Leukämie und Herzinfarkt, die nach der EISERNEN REGEL gehen, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Dinge wie Diabetes und Psychosen und Epilepsie und MS und wahrscheinlich noch vieles anderes mehr. Und stets ist der Hauptirrtum der Schulmedizin der, daß sie alles, was Beschwerden macht, für Krankheit hält, obgleich viele Beschwerden nur Kennzeichen einer beschwerlichen Heilungsphase sind, die selbst in ihren Beschwerden nur teilweise gelindert werden darf, in ihrer Heilungsabsicht der Natur aber unterstützt werden muß, soll nicht zugleich die Heilung selbst bekämpft werden!!!

Diese Sachlage wurde von der ayurvedischen Medizin des alten Indien längst erkannt und von HAMER nun zum ersten Mal mit schulmedizinischen Mitteln bewiesen. Und ihre Bedeutung ist so weittragend, daß ich selbst - für den Fall daß Sie, verehrte gnädige Frau, HAMER begriffen - verstehen könnte, wenn Sie vom Mittel des Bundeszwanges gegenüber allen Landesuniversitäten Gebrauch machten, um jede Medizinische Fakultät der Bundesrepublik anzuweisen, auf der Stelle alle Behauptungen HAMERs aufs genaueste zu überprüfen. Was könnte schon Schlimmeres herauskommen als ein blinder Alarm und die klare Genugtuung, daß die Schulmedizin doch recht behalten hätte, worüber sich allerdings die Millionen Betroffener an Krebskranken, an Angina pectoris Leidenden, Epileptiker, Psychotiker, Diabetiker, Neurodermitiker und Multiple Sklerose Patienten sicherlich nicht freuen würden, da sie zum ersten Mal eine Möglichkeit sehen, an ihrer eigenen Genesung mitzuwirken, dabei aber ein Recht darauf haben, von den Medizinern nach dem neuesten Stand der Erkenntnisse beraten und unterstützt zu werden.

Sie jedenfalls, sehr geehrte Frau Minister, hätten sich damit dem Volke gegenüber, von dem Schaden abzuwenden Sie eidlich auf sich genommen haben, den Rücken freigehalten.

Ja mehr, wenn HAMER recht hätte, müßten ja schleunigst, wie im Katastrophenfalle, alle Maßnahmen ergriffen werden, um dem gegenwärtigen Elend Einhalt gebieten! Denken Sie an den schrecklichen Fernsehfilm vom Dammbruch, als ein verantwortlicher Ingenieur die Gefahr erkannte, aber daran gehindert wurde, die notwendenden Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Und ist es kein Dammbruch, wenn mitten im Frieden Zehntausende von Menschen jährlich elend und trostlos unnötig vorzeitig sterben müssen, nur weil man ihre Selbstheilungsprozesse nicht erkennt ... sie bekämpft und verhindert!?

Denken Sie an die unglücklichen Juden, die in der Hitlerzeit Auswandererschiffe bestiegen, aber nirgends an Land gelassen wurden. So kommen mir viele Genesende vor, die einen stillen Hafen suchen, in dem sie verstanden und getröstet werden, stattdessen aber in den Fleischwolf geraten.

Lassen Sie mich Ihnen bitte zuguterletzt einen Vorfall schildern, der Ihnen zeigen wird, was ein Einzelner machen kann, wenn er nur über wissenschaftlich logisch geschultes Denken verfügt, auch ohne selbst Mediziner zu sein:

Der ordentliche Professor für Physik an der Universität Münster, Herr Dr. SCHÖN, war dadurch, daß sein eigener Sohn MS hatte, auf HAMER aufmerksam geworden und lud ihn kurz entschlossen zu einem Symposium ein: Anwesend waren außer seinem Sohn und dessen Frau, einer 100% ablehnend skeptischen medizinisch-technischen Lehr-Assistentin, die also als Ausbilderin fungiert, noch 3 weitere Patienten, darunter eine 60-jährige Dame, die alle an MS litten und von ihrer Unheilbarkeit überzeugt und HAMER unbekannt waren. Prof. SCHÖN hatte die Cerebro-Computer-Tomogramme machen lassen, stellte die Patienten vor und bat um ein Medizinisches Kolleg aus dem Stegreif und live..... Alle 4 Fälle konnten in der einen Sitzung sowohl nach Konfliktinhalt als Entstehungsursache wie auch nach den CCT-evidenten cerebralen Hirnprozessen und den symptomatischen Verlaufsphasen als deckungsgleich mit der EISERNEN REGEL von allen Anwesenden ohne Ausnahme erkannt und bestätigt werden. Die MTA-Lehrperson war, wie man so sagt, einfach "geplettet". Ihr Mann, der Sohn von Prof. SCHOEN, löste bereits am nächsten Tag selbst seinen Konflikt und hat seitdem keine Anfälle und Beschwerden mehr. Die 60-jährige Dame wurde daraufhin von Prof. SCHOEN in seinen Ferienbungalow auf Teneriffa eingeladen, wo sie mit seiner Hilfe ihre Konflikte lösen und sich erholen können soll.

Verstehen Sie, sehr verehrte gnädige Frau, was hier alles drinsteckt? Die Menschen sind ja doch in der Regel sehr viel besser als ihr Ruf. Sobald HAMERs Eiserne Regel allgemein bekannt wäre, würde sehr viel heilende und helfende Privatinitiative entfesselt: Und das entspräche doch genau dem Subsidiaritätsprinzip Ihrer Partei: Was könnte nicht alles aus der Kostenlawine des Gesundheitswesens da herausgenommen werden!

Sie sehen also, daß selbst für den Fall, daß in Tübingen sich erneut "Formfehler" einschleichen sollten, Sie in keiner Weise von Ihrer eigenen Verantwortung entbunden sind, so daß der Ausgang der Dinge in Tübingen völlig unerheblich für Ihre eigenen Entscheidungen sein dürfte. Dafür ist die Angelegenheit längst viel zu sehr ein Politikum. Denken Sie nur an den Stand in Frankreich, wo nicht nur viele Mediziner selbstverständlich nach HAMER behandeln, sondern auch eine Universitätsklinik ihren Patienten gemäß ärztlicher Aufklärungspflicht (vergleichen Sie das kürzlich ergangene Bundesgerichtshofurteil dazu) freistellt, ob sie herkömmlich oder nach HAMER behandelt werden möchten.

Angesichts dieser Perspektiven scheint mir doch das, was mir Frau Dr. Hundsdörfer glaubte in Ihrem Auftrage antworten zu müssen, etwas dünn, ja geradezu als ein Offenbarungseid, und ich kann es nicht glauben. daß Sie, verehrte Frau Minister, bislang überhaupt so informiert worden sind, daß Sie den Ernst der Lage erkennen konnten, denn sonst hätten Sie bestimmt anderes veranlaßt. -

Es kann doch nicht angehen, daß man in unserer forschungs- und innovationsfreudigen, fortschrittlichen, aufgeklärten Gesellschaft die Überprüfung medizinischer Beobachtungen, die keine neuen Apparate, keine neuen Medikamente erfordert, sondern nur das unvoreingenommene Eingehen auf den Patienten als Menschen und den Vergleich der ursächlichen Konfliktlage, der cerebralen Umschaltungen und der symptomatischen Befunde mit der von HAMER aufgestellten EISERNEN REGEL scheut wie der Teufel das Weihwasser!

Entschuldigen Sie daher bitte, wenn ich noch einmal inständigst bitte, etwas Entscheidendes zu unternehmen und mich wissen lassen, ganz konkret, was das ist und wen Sie nun alles mit einer Überprüfung beauftragt haben. Über zweitausend Menschen erwart allein von mir in den nächsten Tagen eine Antwort, was unser Gesundheitsministerium nun unternommen habe.

In der Hoffnung, daß Sie die Kraft haben werden, zu tun, was nun einmal getan werden muß, verbleibe ich, sehr verehrte Frau Minister

mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebener
Horst v. Hasselbach