Infodienst AMICI di DIRK 2/89

Köln, den 1.5.1989

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ersteinmal vielen Dank für Ihr Interesse und für die vielen Abonnements für unsere BRIEFE FÜR NEUE MEDIZIN!

Auch in dieser Ausgabe möchten wir Sie weiter informieren über das "Fortkommen" der EISERNEN REGEL DES KREBS und über die Hintergründe ihres bisherigen Boykotts und die Verantwortlichen hierfür.

Wir freuen uns sehr, berichten zu können, daß die ärztlichen Bestätigungen der Richtigkeit dieser Methode ständig zunehmen: So konnten in München, in Zürich und in Chambéry (Frankreich) zahlreiche Patienten auf Ärztekonferenzen vorgestellt und gemeinsam untersucht werden. Wiederholt bestätigte sich die Richtigkeit der Methode Dr. Hamers, was von den anwesenden Ärzten, (die z.T. schon große Erfahrung mit dieser Methode haben) auch attestiert wurde.

Es bleibt das Problem, das diese Beweise an einflußreicher und (des-) interessierter Stelle bewußt einfach nicht entgegengenommen werden. Die Medien spielen hierbei, wie immer, die entscheidende Schlüsselrolle.

Sinn dieser Ausgabe ist es daher wieder, diese unerträglichen Mißstände aufzuzeigen.

Zum Schluß möchten wir bitten, daß diejenigen, die am weiteren Erhalt der BRIEFE nicht interessiert sind, dies uns mitteilen, damit helfen Sie uns, unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Abonnieren Sie bitte nach Möglichkeit die BRIEFE FÜR NEUE MEDIZIN, sie unterstützen damit den weiteren Ausbau dieses Rundbriefes.

Eine gute Nachricht: In Gründung befinden sich 2 Vereine für Neue Medizin:

Einer um Patienten und Betroffene zu informieren und Ihnen Hilfestellung zu geben. Ein anderer um Ärzte und Interessierte weiterzubilden und Erfahrungen auszutauschen, Veranstaltungen zu organisieren etc.

Die weiteren Entwicklungen in dieser Sache erfahren Sie durch den nächsten Rundbrief.

Mit freundlichen Grüßen
verbleiben wir
Ihre
Amici di Dirk Verlagsgesellschaft
Köln

Erneut bewiesen: Richtigkeit der EISERNEN REGEL DES KREBS

Anmerkungen zu einem wissenschaftlichen Skandal

Eigentlich sollte sie ja am 15. März stattfinden, die Verhandlung darüber, ob eine Universität wissenschaftliche Urteile mit weitreichenden Folgen fällen darf, die nicht an der Realität festgemacht sind.

Aber der Termin platzte, weil die Tante oder eine andere nahe Verwandte eines Professors der Uni Tübingen, der als Zeuge geladen war, plötzlich gestorben war.

Da schon hunderte von Leuten für diesen Termin eingeladen und informiert worden waren, aber nicht allen abgesagt werden konnte, entschloß man sich kurzfristig, das Auditorium Maximum der Universität Tübingen anzumieten und statt dessen einen Vortrag mit Dr. Hamer zu organisieren, zu dem auch alle Professoren der Universität samt Sekretärinnen eingeladen wurden, zum großen Teil persönlich. Erstaunlicherweise erschien kein einziger Universitätsangehöriger. Wie später durch persönliche Nachfrage geklärt werden konnte, hatte man von seiten der Professoren allen Angestellten strengstens verboten im Audimax zu erscheinen und hatte auf äußerste Solidarität mit den Professoren gepocht ...

Auch von der deutschen Presse war, wir sind Kummer gewohnt, mal wieder niemand erschienen, obwohl dies eine einmalige Gelegenheit gewesen wäre, sich vor Ort einmal über diesen brisanten Fall zu informieren. (siehe auch nachfolgende Aktennotiz)

Am 5. April konnte dann vom Gericht in Sigmaringen ein Ersatztermin anberaumt werden, zu dem dann schließlich und endlich auch zwei Professoren verhört werden sollten.

Es waren erschienen: Herr Prof. Karsten Voigt, zu 2. Mal Dekan der medizinische Fakultät, sowie Herr Prof. Wilms, also derjenige, der vor 8 Jahren die Habilitationsarbeit Dr. Hamers begutachtest und abgelehnt hatte: Form und methodisches Vorgehen entsprächen nicht den Regeln einer wissenschaftlichen Publikation!

Acht lange Jahre sind nun seit diesem Habilitationsverfahren vergangen (es wurde inzwischen von gerichtswegen für ungültig erklärt und muß erneut gemacht werden) und eine Flut von Briefen sind ausgetauscht worden, in denen Dr. Hamer versuchte seinen Standpunkt klarzulegen und zu erklären, warum dies kein "normales" Habilitationsverfahren hätte sein dürfen mit einer ganz "normalen Überprüfung".

Nachdem die Professoren verhört worden waren - dies sei gleich vorwegbemerkt - wurde allen plötzlich gespenstisch klar, daß die Herren Professoren immer noch nicht wußten, was denn eigentlich hier der Stein des Anstoßes war und ist - oder taten sie nur so? - und daß hier ein höchst unwürdiges Spielchen mit Worten - bewußt oder unbewußt?- getrieben wurde, so daß die Richter, der Kläger und die Beklagten ständig wirr aneinander vorbeireden mußten - gewollt - zwangsläufig oder ungewollt?

Die Richter, denen es sicher oblegen hätte, waren offensichtlich nicht bereit, den gordischen Knoten der so erzeugten Verwirrung zu durchschlagen und endlich einmal Begriffe zu definieren, eine Diskussionsbasis herzustellen (was ist überhaupt eine Überprüfung??), so daß sich allmählich auf die Zuhörer (30 an der Zahl, eng zusammengequetscht) eine Stimmung bedrückender Absurdität herabsenkte.

Erinnern wir uns: Eigentlich sollte es heute um wissenschaftlichen Betrug und Vortäuschung falscher Tatsachen gehen:

Darf eine Universität eine Sache - die sog. EISERNE REGEL DES KREBS - als falsch bezeichnen und dieses weithin weitergeben, die sich als biologische Gesetzmäßigkeit definiert und die in hunderten von Fällen (1981/82) belegt und auch von anderen Wissenschaftlern bestätigt wurde?

Darf eine Habilitationsarbeit nur deswegen abgelehnt werden, weil Sie etwas ganz neues, nämlich eine biologische Gesetzmäßigkeit beinhaltet und dementsprechend ein nur sehr kleines Literaturverzeichnis besitzt, also der Kotau an die vorangegangene Wissenschaft eher bescheiden ausfällt ??

Darf man eine Überprüfung Überprüfung nennen, auch wenn in der Realität d.h. an Patienten von den "Prüfern" gar nichts überprüft ist, was einer wirklichen realen Überprüfung standhalten würde???

Darf man eine Sache einfach ablehnen, obwohl der Habilitant hundertfach angeboten hat, seine Thesen vorzudemonstrieren vor jedem beliebigen Gremium und an jedem beliebigen Patienten und diese reale Überprüfung überhaupt der erste und einzige Grund für den Habilitanten war sein Habilitationsgesuch einzureichen, um ein wissenschaftlich anerkanntes Überprüfungsgremium zu finden und nicht einen Titel zu erwerben????

Antwort: JA , das darf man!

Also sollte man schleunigst hingehen und das Bild, das man vorher von Wesen der akademischen Wissenschaft hatte, zurechtrücken.

Anhand der Aussagen der beiden unter Eid vernommen Professoren wurde nämlich, wahrscheinlich allen Zuhören, folgendes klar:

1. Ärzte und Wissenschaftler müssen nicht unbedingt (auch nach 8 Jahren noch nicht) den ärztlichen oder wissenschaftlichen Ernst einer Lage begreifen, die sich so darstellt, daß wir jedes Jahr ca. 270.000 Menschen haben, denen die Diagnose Krebs gestellt wird und 150.000 Menschen pro Jahr, die eben daran sterben.
Die Wissenschaft behauptet seit Jahren händeringend nach einem Mittel zu suchen, jeden Strohhalm aufzugreifen ....
Angesichts dessen mutete es eigentümlich unwirklich an, als Herr Prof. Wilms - um seine gewissenhafte Überprüfung der Sache darzulegen - im Stile eines Oberlehrers Herrn Dr. Hamer, die Richter und die Anwesenden über das Wesen einer wissenschaftlichen Arbeit aufzuklären versuchte.
Originalton: 

Eine Habilitationsarbeit hat eine Einführung, einen Hauptteil, der wiederum aus zwei Teilen A und B besteht und einen Schluß, die Einführung die in der Erläuterung der Problematik der Themenstellung besteht, muß auch die bereits bestehende Literatur erwähnen und diese kritisch würdigen ... usw., etc., pp. Lassen sie mich nun zum Hauptteil A kommen ...

Sollten die Richter, der Kläger und die Zuhörer nun davon ausgehen, die Habilitationsarbeit Dr. Hamers hätte keine Einleitung, Hauptteil, Schluß oder ?, die Frage muß wohl für immer unbeantwortet bleiben.

2. Als nicht bedeutsam werteten die Richter wohl die erstaunte Frage des Prof. Wilms an Dr. Hamer, was denn überhaupt eine medizinisch-biologische Gesetzmäßigkeit sei, er könne sich überhaupt nichts darunter vorstellen. Es muß also als Zumutung angesehen werden, sich in dem doch wohl ausreichenden Zeitraum von 8 Jahren über Wesen und vor allem Bedeutung dieses Begriffes schlau zu machen.
Andererseits dämmert dem mittlerweile sehr vorsichtig gewordenen Zuhörer aber auch, daß die Professoren ja auch gar nicht zugeben durften, daß sie genau wüßten, was denn eine empirisch gefundene biologische Gesetzmäßigkeit sei, denn die hätten sie ja dann wirklich empirisch d.h. durch Überprüfung an Patienten nachuntersuchen müssen ...

3. Die Überprüfung einer wissenschaftlichen Arbeit wird an einer deutschen Universität, so will es angeblich guter akademischer Brauch, nur anhand von zu diesem Thema vorliegender Literatur vorgenommen. Wenn diese den Fall x = Entdeckung einer neuen biologischen Gesetzmäßigkeit nicht vorsieht, dann oweh ...
Dekan Prof. Voigt sagte dazu unter Eid aus, daß in der Geschichte der Universität Tübingen, die Inhalte einer Habilitationsarbeit seines Wissens noch nie an Patienten überprüft wurden.

4. Ebenfalls unter Eid sagte Herr Prof. Voigt aus, ihm sei unbekannt, daß Herr Dr. Hamer einzig zum Zwecke der Überprüfung an Patienten sein Habilitationsarbeit eingereicht habe.

5. Herr Prof. Wilms sagte ebenfalls unter Eid aus, er könne sich nicht vorstellen, was sich mit der EISERNEN REGEL DES KREBS in der Medizin ändern sollte.

Nachfolgend nehmen 2 Münchner Ärzte, die in Sigmaringen anwesend waren, zu der Verhandlung Stellung:

Sowohl Richter als auch Universität gingen locker darüber hinweg, daß Dr. Hamer sich redlich bemüht hatte, wissenschaftliche Gutachten, nicht nur darüber beizubringen, daß die EISERNE REGEL DES KREBS reproduzierbar ist, sondern auch, daß die reale Überprüfung von der Universität tatsächlich hätte vorgenommen werden müssen. Es liegen u.a. zwei Gutachten von Professoren vor, davon eines von Prof. Dr. Dr. Birkmayer aus Wien, der schon früher die Richtigkeit der ERK bestätigt hatte.

Wie wir aus Wien hörten, hat man Prof. Birkmayers Haus vor 3 Wochen vollständig verwüstet und versuchte auch bei dessen Assistentin in der Praxis einzubrechen, was nur durch einen Zufall verhindert werden konnte ...

Am Ende der Verhandlung (das ablehnende Urteil folgt noch) war es dann nur eine Formsache den Beweisbeschlußantrag Dr. Hamers, die EISERNE REGEL DES KREBS nach den vielen beigebrachten Gutachten als gerichtlich bewiesen anzusehen, abzulehnen.

Die Richter gaben, nachdem die Verhandlung eigentlich schon geschlossen war, einer spontanen Meldung aus den Zuschauerreihen statt, so daß der 1. Vorsitzende des Naturheilvereins Pforzheim Herr Fiess folgende Schlußworte sprechen konnte, mit denen er wohl allen Zuhörern aus der Seele sprach:

Alle beschlich zum Schluß das bedrückende Gefühl, daß hier letztlich mal wieder die Betroffenen, die Patienten verloren haben!

Aus der Presse

Der Stand der Dinge

Wie wir schon in den voraufgegangenen Nummern berichteten, hatte Dr. Hamer im April 1989 nunmehr 3 Jahre Berufsverbot wegen "Nichtabschwörens der Eisernen Regel des Krebs und Sich-Nicht-Bekehrens zur Schulmedizin".

Ein wohl einmaliger Rekord in unserem Rechtsstaat, daß eine "sofortige Vollziehung" eindeutig verfassungswidrig 3 Jahre ohne Rechtsgrundlage in Kraft sein darf!

Der Entzug der Approbation erfolgte vor 3 Jahren also nicht wegen eines ärztlichen Fehlers sondern allein auf Betreiben der Bezirksregierung Koblenz (d.h. einiger Dr. Hamer feindlich gesonnener Figuren) wegen seiner, der Schulmedizin zum großen Teil widersprechenden Sichtweise der Medizin.

Von seiten des Gerichts hat man es tatsächlich 3 Jahre geschafft keine einzige Verhandlung stattfinden zu lassen - eine eindeutige Terrormaßnahme zur Aushungerung Dr. Hamers.

Zur Debatte in Koblenz stand und steht immer noch: Die geistige Verfassung Dr. Hamers: ob er geistig überhaupt in der Lage ist abzuschwören und endlich seine Eiserne Regel zu suspendieren.

Um festzustellen, ob Dr. Hamer überhaupt in der Lage ist abzuschwören, schlug das Gericht vor, ihn in psychiatrische Behandlung zu schicken, alles natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes im Rahmen eines einfachen Beweisbeschlusses!

Den Höhepunkt der Unverschämtheit bildet eine dreiste Anfrage des Gerichtes vom 8.3.89, Dr. Hamer solle doch jetzt endlich mal eindeutig erklären, ob er denn nun eine psychiatrische Untersuchung ablehne oder nicht. Und das, obwohl sich Dr. Hamer seit 3 Jahren weigert, sich psychiatrisieren zu lassen und keinen "Untersuchungs"-Termin wahrgenommen hat!

Wie aus dem nachfolgend abgedruckten Brief des mit der "Exploration" beauftragten Dr. Klosterkötter aus Bonn hervorgeht, geht dieser Psychiater (und das Gericht in Koblenz sowieso) wie selbstverständlich davon aus, daß Dr. Hamer natürlich unrecht haben müsse, obwohl beide ja wohl von medizinischen Fragen herzlich wenig verstehen dürften, daher bleiben Dr. Hamer sozusagen nur zwei Möglichkeiten:

A) Seine wissenschaftlichen Ergebnisse widerrufen (d.h. sich damit sich selbst gegenüber für verrückt zu erklären) alle medizinischen Erkenntnisse für Irrtümer erklären und eine endgültige Bekehrung durch einen mehrwöchigen Aufenthalt in der Psychiatrie zu dokumentieren.
Danach darf man dann natürlich von jedermann ohne weiteres für verrückt erklärt werden, nach dem Motto: Ja-ja-ist-schon-mal-in-der-Klapse-gewesen ...

B) Die 2. Möglichkeit, die nach Meinung des Gutachters und des Gerichts bleibt, ist, daß Dr. Hamer starrsinnig-verfestigt-verrückt ist, nämlich bei seiner Ansicht bleibt.

Noch selten hat wohl jemand eine größere Auswahl gehabt!