Dr. Hamer an Prüfungsamt

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande

8. April 2007
 

An das
Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Adickesallee 36
60322 Frankfurt am Main

Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom 15.03.2007 - samt Kostenbescheid - eingegangen am 17.03.2007

Bezug: 21 Jahre Berufsverbot als Internist; zuerst wegen wörtl. „Nicht Abschwörens der Eisernen Regel des Krebs“ und „Mich nicht Bekehrens zur Schulmedizin“

Gegen obigen Bescheid erhebe ich Widerspruch.

Begründung:

Problemstellung

Am 8. April wurde mir von Herrn stellv. Regierungspräsidenten Robbi Schon die Approbation entzogen, wegen (wörtl.) „Nicht-Abschwörens der Eisernen Regel des Krebs“ und „mich Nicht-Bekehrens zur Schulmedizin“.

Die 21jährige Rufmordkampagne an der sich der Staat, zumal auch das Landesprüfungsamt Frankfurt (Ganse) eifrig beteiligt hat, durfte immer davon ausgehen, daß durch die Erkenntnisunterdrückung die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin nicht erwiesen sei. Das war falsch.

Es ist schon ein Megaskandal, daß, wenn der oberste Medizinalbeamte Hessens, Herr Dr. med. Högenauer, schon vor 15 Jahren amtlich festgestellt hat, daß man mir Unrecht getan hat, sich blutige Laien-Funktionäre darüber skrupellos hinwegsetzen.

Seit Rabbi Prof. Joav Merrick aus Israel 2005 veröffentlicht hat, daß die beiden ersten Biologischen Naturgesetze allgemeine Akzeptanz hätten, hat er damit auch automatisch die richtige Therapie der Germanischen Neuen Medizin bestätigt!

Denn die Germanische Neue Medizin ist von Anfang an – DHS (= Konfliktschock) bis zum Ende des Sinnvollen Biologischen Sonderprogramms – sogar die einzige ursächliche Therapie bei allen unseren sog. Krankheiten – nicht nur Krebs. Doch parallel mit diesen optimal funktionierenden Sonderprogrammen schulmedizinisch mit Chemo vergiften bzw. „therapieren“ zu wollen, ist eine unverzeihliche Dummheit der Schulmedizin.

Professor Niemitz aus Leipzig, Professor für Technik- und Geschichte der Naturwissenschaften, schreibt in seinem Gutachten am 18.08.2003 (beigefügt):

Ergebnis zum Kommentar

Der Anspruch der Schulmedizin aus ihrer „Zunft“ heraus – also unwissenschaftlich – einen Therapie-Entscheidungs-Alleinanspruch durchsetzen zu wollen bzw. bei der Therapie von Kindern schon durchgesetzt zu haben, ist verfassungswidrig.

Fazit

Nach naturwissenschaftlichen Kriterien muß die Neue Medizin nach derzeitigem Wissenschaftsstand und nach derzeit bestem Wissen für richtig erklärt werden. Die Schulmedizin ist dagegen, naturwissenschaftlich gesehen, ein amorpher Brei, der wegen grundlegend falsch verstandener (angeblicher) Fakten nicht einmal falsifizierbar ist, von verifizierbar ganz zu schweigen. Sie muß deshalb nach naturwissenschaftlichen Kriterien als Hypothesensammelsurium und damit als unwissenschaftlich und nach bestem menschlichem Ermessen als falsch bezeichnet werden.

Im gleichen Gutachten, bei der Beantwortung der 3 ihm gestellten Fragen, antwortet er auf die 1. Frage:

1.  Kann und darf es sein, daß eine Medizin (Schulmedizin), die nur auf Hypothesen basiert, sich hochtrabend „wissenschaftlich“ nennt, obwohl noch niemals eine einzige Verifikation stattgefunden hat?

Ergebnis zu Frage 1

Die Schulmedizin darf sich nicht naturwissenschaftlich nennen, weil sie entweder nur Aussagen anzubieten hat, die nicht die Möglichkeit bieten, sie zu falsifizieren, oder sie verwickelt sich schon vorher in unlösbare Widersprüche.

Die Neue Medizin ist naturwissenschaftlich, weil sie ein psycho-biologisches Modell bietet, aus dem heraus Aussagen abzuleiten sind, die die Möglichkeit bieten, sie zu falsifizieren. Da bisher keine Aussage der Neuen Medizin falsifiziert werden konnte, muß die Neue Medizin zumindest für wissenschaftlicher erklärt werden als die Schulmedizin, die eben höchstens statistisch arbeiten kann (d.h. keine wissenschaftlichen Aussagen für den Einzelfall machen kann!), und es muß festgestellt werden: Die Schulmedizin ist keine Naturwissenschaft – weder inhaltlich noch methodisch.

Im gleichen Gutachten schreibt er als Ergebnis zu Frage 2:

2.  Kann und muß man dagegen nicht die Germanische Neue Medizin, die keine einzige Hypothese hat, allein auf Grund der vorgelegten 30 Verifikationsurkunden als wissenschaftlich und nach bestem Wissen richtig bezeichnen?

Antwort zu Frage 2:
Die Antwort lautet: Ja, die Neue Medizin ist richtig. Wichtig ist zu bemerken – und das wird in der Beantwortung der Frage 3 weiter ausgeführt –, sie „nach bestem Wissen“ als richtig zu bezeichnen (was eine ethische Frage ist).

Also: Die Aussagen der Neuen Medizin stehen in einem Begründungszusammenhang, der intersubjektiv kommunizierbar und am Einzelfall nachprüfbar ist, d.h. naturwissenschaftlichen Kriterien genügt (z.B. Allgemeingültigkeit, Systematisierbarkeit, Vorhersagemöglichkeit, begründend erklärende Beschreibung vergangenen Geschehens, Falsifizierbarkeit).

Ergebnis zu Frage 2:
Ja, die Neue Medizin ist richtig.

Frage 3:
3.  Ist es nicht in den Naturwissenschaften üblich und ausreichend, schon eine einzige Verifikation zu bestehen, um die Richtigkeit (hier: der Neuen Medizin) zu beweisen?

Ergebnis zu Frage 3:

Die Schulmedizin unterstellt, daß ihre Hypothesen „Fakten“ sind. Es ist aber zu zeigen, daß das „Faktensystem“ der Schulmedizin widersprüchlich ist bzw. in weiten Teilen so aufgebaut, daß es nicht einmal potentiell falsifizierbar (und damit unwissenschaftlich) ist. Das System der Neuen Medizin dagegen ist stimmig und potentiell falsifizierbar. Daher ist es unwissenschaftlich, unethisch und damit letztlich verfassungswidrig, der Neuen Medizin keinen Raum zu geben.

Im abschließenden Kommentar zu Frage 3 steht:

Die „Schulmedizin“ befindet sich in einer besonderen Situation. Sie erhebt den Anspruch, wissenschaftlich zu sein und müßte damit – so weit wie möglich – unpolitischen und nur wissenschaftlichen Prinzipien verpflichtet sein. Sie erhebt aber zugleich den Anspruch, den politisch-herrschaftlichen und damit „unwissenschaftlichen“ Schutz einer (dienst-leistenden) Zunft genießen zu dürfen. Das Zunftprivileg ermöglicht den Vertretern der Schulmedizin, wissenschaftliche Auseinandersetzungen ungestraft mit nichtwissenschaftlichen, nämlich politischen bzw. machtpolitischen Mitteln zu entscheiden.

Die Schulmedizin kann sich bis heute in dieser eigentlich „unmöglichen“ Situation halten, weil die Nichtmediziner (als Patienten oder Politiker) die ihnen verfassungsrechtlich zugestandene Therapiefreiheit nicht nutzen wollen bzw. können, weil sie voller Angst sind vor dem Tod und dem Verlust der Gesundheit, die ihnen bzw. der ganzen Gesellschaft angedroht werden, falls die schulmedizinische Therapie abgelehnt wird. Und Angst ist ein schlechter Ratgeber. Der Widerspruch zwischen „Wissenschaft“ und „Zunft“ wird im Fall der Therapienotwendigkeit von Kindern und Unmündigen heute so gelöst, daß diese – der Ansicht der Zunft und damit nicht wissenschaftlichen Kriterien entsprechend – schulmedizinisch zwangstherapiert werden müssen. Eltern oder Vormünder, die wissenschaftlich begründet diese Therapie für die ihnen Anvertrauten ablehnen und versuchen, diese dem zu entziehen, werden strafrechtlich verfolgt. Dies ist ethisch gesehen eine „unmögliche Situation“, d.h. unethisch, d.h. in diesem Fall verfassungswidrig.

In dem Gutachten vom 18.03.2004 an die Universität Tübingen schreibt der gleiche Prof. Niemitz (Gutachten liegt bei) unter Fazit:

…. Wären wir in einem Fußballspiel mit aufrechten Schiedsrichtern – und hier müssten das die aufrechten Wissenschaftler und Richter sein –, würde die Universität Tübingen die rote Karte gezeigt bekommen. Wir sind aber in keinem Fußballspiel. Wir sind im richtigen Leben. Und hier geht es um Leben und Tod. Seit über zwanzig Jahren, dabei alle Regeln von Wissenschaft, Moral und Ethik verletzend, hält die Universität Tübingen den wissenschaftlichen und insbesondere den medizinischen Fortschritt auf. Und die Konsequenzen sind erschreckend: Jahr für Jahr sind Hunderttausenden von Kranken die Möglichkeiten, sich gemäß der Neuen Medizin therapieren zu lassen, durch das illegale de facto und de jure Verbot der Neuen Medizin vorenthalten worden. Und das führte Jahr für Jahr zu hunderttausendfachem Tod – und es hört auch nicht auf. Man kann es eigentlich nur in der Dimension "Massenmord" oder "Massentötung" richtig beschreiben.

Man darf es formaljuristisch so nicht benennen, denn – formaljuristisch – muß man es als etwas anderes und schlimmeres bezeichnen: formal – und so den strafrechtlichen Kategorien von Mord oder Tötung feinsinnig entzogen – ein permanenter Verfassungsbruch mit Todesfolge in hunderttausenden von Fällen.

Letztlich wird sich über die Universität Tübingen hinaus unsere ganze Gesellschaft und damit jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder Politiker, jede Behörde, jeder Professor, jeder Standesvertreter oder Lobbyist und jeder einzelne fragen lassen müssen, warum und wie er so etwas zulassen konnte.

Leipzig, 18.03.2004
Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz


In einer Konferenz am 29.09.1992 (siehe eidesstattliche Erklärung von Prof. Hanno Beck, Bonn) im Hessischen Landesprüfungsamt für Heilberufe in Frankfurt/Main, unter Vorsitz Herrn Oberamtsrat Ganse, dem Leiter des Amtes  habe ich Herrn Obermedizinaldirektor Dr. med. Högenauer, Psychiater und Neurologe, oberster Medizinalbeamter des Landes Hessen, mit der Tatsache konfrontiert, daß sich in meinem Besitz zahlreicher Briefe mit vertraulichem Hintergrund von höchsten Behörden, Richtern, Staatsanwälte, Rektoren, Dekanen, Professoren, Ärztekammerpräsidenten, Zeitungs- und Fernsehjournalisten befinden, mit dem Inhalt: „man müsse um jeden Preis eine öffentliche Überprüfung der Neuen Medizin verhindern, wegen der sonst zu erwartenden wissenschaftlich-medizinischen Folgen.“ Vielleicht sollte man noch „politischen Folgen“ ergänzen.

Auf meine eindringliche Frage, ob der offensichtliche und vorsätzlich gezielte Boykott der Erkenntnisse der Neuen Medizin (damals schon 11 Jahre) rechtens gewesen sei oder vorsätzliches Unrecht – antwortete schließlich Dr. Högenauer: „Ja, es war Unrecht!“

In dieser Konferenz waren außer Prof. Dr. phil Hanno Beck auch Prof. Dr. Stemmann (damals Städt. Kinderklinik Gelsenkirchen, der bereits 1992 im Auftrag der Univ. Düsseldorf eine Überprüfung durchgeführt hat) anwesend, der ausdrücklich bestätigt hat, daß man die Neue Medizin selbstverständlich schon 11 Jahre vorher hätte überprüfen können.

Ebenfalls 1992 prüfte Dr. Willibald Stangl, Amtsarzt und Obmann der wissenschaftlichen Gesellschaft der Amtsärzte Niederösterreichs, in deren Auftrag 130 Fälle nach, und untersuchte später auch persönlich noch 120 Fälle. Auch er mußte feststellen, daß die Neue Medizin in jedem Fall gestimmt hat.

Er schrieb am 08.02.1993 einen Brief an den Dekan der Univ. Tübingen (beigefügt):

"...Bei all meiner kritischen Einstellung gegenüber dieser Neuen Medizin erstaunte mich die exakte Regelmäßigkeit in jedem der Fälle. Noch bemerkenswerter war für mich, daß die Patienten, die mit infauster Prognose dorthin gekommen waren, gesundeten...

Als Vorsitzender unserer wissenschaftlichen Gesellschaft ersuche ich Sie, sehr geehrter Herr Dekan, der Sache von der Universität aus nachzugehen und die „Eiserne Regel des Krebs“ überprüfen zu lassen."

Am 11.09.1998 fand eine Verifikation der Neuen Medizin an der Universität Trnava (Tyrnau) in Anwesenheit von 10 Dozenten und  Professoren statt, deren Richtigkeit geprüft und in einem Dokument von 3 Professoren mit Unterschrift bestätigt wurden (beigefügt).

Auszug: … Es sollte festgestellt werden, ob nach naturwissenschaftlichen Regeln der Reproduzierbarkeitsprüfung die Verifikation seines Systems festgestellt werden konnte. Dies war der Fall…

Nach Berücksichtigung aller Faktoren, haben wir den Eindruck gewonnen, daß die Frage der möglichst baldigen Anwendung der „Neuen Medizin“ dringend weiterverfolgt werden sollte.

Bei der Lektüre des Schreibens der Herren Diefenbach und Schäfer, beide med. Laien, habe ich gedacht, ich sei in einen falschen Film geraten.

Jetzt brauchte ich also nicht mehr den 5 Biologischen Naturgesetzen der Germanischen Neuen Medizin abschwören, seit Rabbi Prof. Joav Merrick sie für allgemein akzeptiert erklärt hat.

Jetzt soll ich aber der Konsequenz aus diesen 5 Biologischen Naturgesetzen folgernden Therapie abschwören und der Schulmedizin zuschwören, die Prof. Niemitz für verbrecherisch erklärt und als Massenmord bezeichnet hat, darüber hinaus als permanenten Verfassungsbruch.

Was bilden sich eigentlich die Herren med. Laien-Funktionäre in Frankfurt ein?

Was soll ich eigentlich noch alles beweisen?

Wenn Prof. Niemitz gutachtet, daß die Schulmedizin nur ein amorpher Brei und ein Sammelsurium von Hypothesen und völlig unwissenschaftlich und nicht naturwissenschaftlich ist – welche von den schwachsinnigen Hypothesen aus diesem amorphen Brei soll ich denn zur Therapie heranziehen?

Und wenn Prof. Mathe – der mit Hilfe der „Germanischen“ durch mich von seinem sog. Bronchial-Ca (in Wirklichkeit Atelektase) geheilt wurde (in der Schulmedizin 100ig mortal) und dann nach seiner Heilung, nachdem er wieder gesund war, mit seinen beiden jüd. Kollegen Prof. Israel und Prof. Schwarzenberg im nationalen franz. Krebszentrum weiterhin die sog. Krebspatienten mit Chemo „therapiert“ und „umgebracht“ hat – nach seiner Pensionierung sagt, …er selbst würde niemals, wenn er Krebs habe, in eine solche Klinik gehen…, ja welche Sorte Schulmedizin-Therapie bei Krebs meinen denn die Herren Funktionäre?

Die Herren Funktionäre aus Frankfurt schreiben:

… „Anders ist es jedenfalls nicht zu werten, wenn Sie in Ihrem Fax vom 5.2.07 Herrn Prof. Charles Mathe, einen französischen Onkologen, vorwerfen, daß er nach seiner Genesung wieder „Millionen (nichtjüdische) Patienten umbrachte, weil er schulmedizinische Therapieformen anwendet. Dadurch wird erneut deutlich, daß Sie für die von Ihnen propagierte „Germanische Neue Medizin“ einen Alleinvertretungsanspruch geltend machen.“

Die Funktionäre meinen also offenbar mit der schulmedizinischen Therapie, die ich anwenden soll – obwohl sie Prof. Charles Mathe und seine beiden jüd. Kollegen an Glaubensfreunden und gerade bei sich selbst nicht anwenden.

Sie schreiben weiter:

“Auch der Vortrag, daß Rabbi Prof. Dr. Joav Merrick zumindest Teile der von Ihnen vertretenen Lehre von der Germanischen Neuen Medizin für allgemein akzeptabel bewertet, führt zu keinem anderen Ergebnis. Denn es kommt nicht darauf an, wie einzelne Mediziner die von Ihnen begründete Medizin einstufen, vielmehr ist entscheidend, dass Sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst den Beruf des Arztes ausüben. Hierzu gehört auch, dass Sie bereit sind, Ihre Patienten nach den schulmedizinischen Erkenntnissen zu behandeln und diese Therapieformen nicht von vorneherein völlig auszuschließen.
Nach den neuerlichen Einlassungen Ihrerseits ist hiervon jedoch nicht auszugehen.“

Sie schreiben von „Teilen der von Ihnen vertretenen Lehre von der Germanischen Neuen Medizin.“

Darf ich darauf hinweisen, daß

1. zum Zeitpunkt meines Approbationsentzuges nur diese beiden ersten Biologischen Naturgesetze bekannt waren, die Rabbi Prof. Joav Merrick inzwischen als allgemein akzeptiert bezeichnet (und die seit 1984 im Talmud stehen und seither von jedem gläubigen Juden praktiziert werden müssen). Die drei weiteren biologischen Naturgesetze folgern ohnehin zwingend aus den beiden ersten Biologischen Naturgesetzen.

2. daß ja schon 1984, also 2 Jahre vor dem Entzug meiner Approbation die Richtigkeit der beiden ersten Biologischen Naturgesetze bei allen jüd. Ärzten und Professoren bestens bekannt war, denn alle jüd. Professoren kennen und kannten diese bezüglich des Talmud. Der Entzug der Approbation war ein 300%iger Behördenbetrug. Vermutlich hat Herr Dr. Högenauer das gewußt.

3. daß seit 1984 die Erkenntnisunterdrückung der Germanischen Neuen Medizin für alle Nichtjuden – vielleicht sogar ein vorsätzliches, religiös-motiviertes Verbrechen war – denn ein Großteil (wenn nicht sogar die Mehrheit der Medizin-Univ. Professoren) hat ja die Richtigkeit der beiden ersten Biologischen Naturgesetze (laut Talmud) gewusst und bei ihren Glaubensbrüdern mit bestem Erfolg (98% Überlebensrate) praktiziert. Es ist davon auszugehen, daß man es auch im Hessischen Landesprüfungsamt in Frankfurt gewusst und dieses Verbrechen an den Patienten mitgetragen hat.
Das gleiche gilt für Robbi Schon und sämtliche jüd. Richter und Medienvertreter, die an diesem Massenmord (Niemitz) in irgendeiner Art und Weise beteiligt waren.

Können die Herren Funktionäre sich wirklich nicht vorstellen, daß es im Rahmen der Naturwissenschaft nicht nur erlaubt, sondern sogar Pflicht ist, eine "durch Reproduzierung am nächstbesten Fall" nach den naturwissenschaftlichen Regeln bewiesene Methode als richtig und das Gegenteil nicht weiter als auch noch möglich oder richtig anzusehen?

Da gibt es keine „versöhnliche Haltung.“

Muß ich denn mit den Herren Funktionären in Frankfurt, was Naturwissenschaft betrifft, auf dem „Niveau 1. Volksschulklasse“ diskutieren?

  • Wenn Prof. Niemitz amtlich geurteilt hat, daß die Germanische Neue Medizin naturwissenschaftlich eindeutig richtig und die Schulmedizin eindeutig falsch ist,
  • wenn Prof. Beck von der krassesten Erkenntnisunterdrückung spricht, die ihm in 25 Jahren Lehrtätigkeit begegnet ist,
  • wenn ein integrer Amtsarzt a.D. – Dr. Willibald Stangl – so eindringlich aufgrund eigener Erfahrung die Richtigkeit der „Germanischen“ bestätigt,
  • und noch 29 Verifikationen, u.a. an der Univ. Düsseldorf, der Univ. Tyrnau (Trnava) eine eindeutig die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin beweisenden Verifikation bestätigt,

ja, was soll ich denn den nicht-zur-Kenntnis-nehmen-wollenden oder -könnenden oder -dürfenden Herren Funktionären in Frankfurt noch beweisen??

Und mir als erfahrenem Internisten mit Jahrzehntelanger Universitäts- und Praxiserfahrung hypothetisch unterstellen zu wollen, ich würde keine schulmedizinischen Behandlungsmethoden berücksichtigen, wenn ich die Approbation wieder hätte, ist einfach nur eine willkürlich konstruierte, aus der Luft gegriffene hypothetische Lüge.

Dieser „amorpher Brei“ (Niemitz) namens Schulmedizin ist gar nicht definiert.

Offiziell gibt es die Definition „Schulmedizin“ gar nicht. Es gibt diesen Begriff in keiner Ärztekammerverordnung und nicht in der Approbationsverordnung.

Und „Stand der Wissenschaft“ kann man ja nun mit dem besten Willen einen „amorphen Brei“ und ein Hypothesensammelsurium – namens Schulmedizin – wirklich nicht nennen.

Ich habe als Arzt schon immer – zugegeben in den ersten 20 Jahren im Schulmedizinsystem befangen – meine Patienten nach bestem Wissen betreut, so, als wären sie Mitglieder meiner Familie.

Jeder vernünftige Arzt macht notwendige und vernünftige Dinge, wie z.B. gelegentliche Bluttransfusionen bei Anämie, Pleurapunktionen bei Pleuraerguß oder wirklich notwendige Operationen. Darüber braucht man doch gar nicht diskutieren. Das hat doch auch gar nichts mit Germanischer Neuer Medizin zu tun.

Aber daß ich genötigt werde, meinen Patienten krimineller weise Chemo und Morphium zu geben, um meine Approbation wiederzuerlangen – die Prof. Charles Mathe und Rabbi Prof. Joav Merrick ihren Glaubensbrüder-Patienten und sich selbst nicht geben –  das ist permanenter Verfassungsbruch, wie Prof. Niemitz feststellt.

Für solches Verbrechen, (Massenmord [Niemitz]) und Beihilfe zum Massenmord, ist mir die Approbation auch noch heute nach 21 Jahren nicht feil.

Für mich ist das, was die Funktionäre in Frankfurt machen – der längste Approbationsentzug der deutschen Medizingeschichte – ein einziges Verbrechen.

Dabei wissen die Funktionäre aus den Akten genau:

  1. daß ich mir noch nie als Arzt medizinisch etwas zuschulden kommen lassen habe, auch später nicht, als alle ehemaligen Kollegen mich stets mit Argusaugen beobachtet haben,
     
  2. daß Herr Obermedizinaldirektor Dr. Högenauer, oberster Medizinalbeamter Hessens, am 29.09.1992, also vor knapp 15 Jahren schon amtlich erklärt hat, es sei Unrecht gewesen, was man mit mir gemacht habe (gemeint war: die Approbation vorzuenthalten).

Das hat aber die Frankfurter Funktionäre trotzdem nicht daran gehindert, mir weitere 15 Jahre Unrecht anzutun.

Dr. Ryke Geerd Hamer

Anlagen:
- Gutachten – Prof. Ulrich Niemitz vom 18.03.2004
- Eidesstattliche Erklärung – Prof. Hanno Beck vom 29.09.1992
- Brief – Dr. Stangl an die Univ. Tübingen vom 08.02.1993
- Dokument – Univ. Trnava vom 11.09.1998
- Urteilsschelte eines verfassungswidrigen Urteils, (Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2) des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main) von Prof. Ulrich Niemitz vom 31.01.2004

Dazu erübrigt sich jeglicher Kommentar.

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