Krebsheiler will Approbation zurück, Gericht lehnt ab

Ärzteblatt, 17.02.2017

Frankfurt/Main – Der selbsternannte Krebsheiler Ryke Geerd Hamer will in Deutschland wieder als Arzt zugelassen werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte es jedoch ab, ihm seine Approbation zurückzugeben.

„Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Kläger allein seinen eigenen medizinischen Ansatz verfolgt, diesen in den Vor­dergrund stellt und herkömmliche schulmedizinische Auf­­fassungen verunglimpft“, be­grün­dete das Gericht seine heute veröffentlichte Ent­schei­dung. Hamer kann beim Hessi­schen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung ein­legen.

Hamer lehnt die Schulmedizin ab. Für viel Aufsehen sorgte in den 1990er-Jahren der Fall der damals sechsjährigen Olivia. Sie litt an einem mit konventioneller Medizin meist gut heilbaren Tumor, ihre Eltern ließen sich je­doch nur von Hamer beraten. Erst nach Entzug des Sorgerechts wurde Olivia schulme­dizi­nisch versorgt und geheilt.

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