Prozessbeobachter

Wir alle sind Zeitzeugen einer der schlimmsten bewußten Erkenntnisunterdrückung und -ausmerzung. Mit juristischen Mitteln werden revolutionäre medizinische Erkenntnisse am Durchbruch gehindert. Der Entdecker soll zum Geisteskranken gemacht werden. Wie einseitig und verlogen die Presse berichtet, wird durch die nebenstehenden Pressenotizen deutlich:

Als Neuigkeit wird verkauft, was doch schon seit 3 1/2 Jahren Realität ist.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 19. Juli ist ein Stück Wahnsinn mit vollem Bewußtsein und voller Absicht fabriziert. Man muß beim Durchlesen aufpassen, sich nicht von jenem Irrsinn anstecken zu lassen und von der beabsichtigten zerstörerischen Wirkung desselben.

Der Prozeß in Koblenz war von Anfang an politisch, das Ziel immer eindeutig und klar:

Vor Augen halten sollte man sich, daß mit solcherlei Schau-Prozessen letztenendes jedem der Prozeß gemacht wird, der nach Wegen aus der Schulmedizin sucht, sei es für sich selbst, oder für Angehörige oder Freunde. Im Zweifelsfalle gibt es eben unter diesen Umständen keinen Arzt am Ort, der sich traut, die Behandlung nach der Neuen Medizin zu übernehmen; ein Krankenhaus für schwierige Fälle wurde, von kurzen Ausnahmen abgesehen, immer erfolgreich verhindert, um Erfolge zu verhindern, öffentliche Beweise zu verhindern, die schulmedizinische Patienten-Verkehrsordnung mit allen Einbahnstraßen und Sackgassen aufrechtzuerhalten, die Ausweglosigkeit zu zementieren.

Die letzten Zweifel wurden nach dem 1. !! Verhandlungstermin (nach 3 1/2 Jahren) am 3. Juli in Koblenz ausgeräumt, was wiederum auch sehr beruhigte.

Richter Bösen (nomen est omen) und Bayer (Richterin Zimmermann-Spring wirkte einfach nur weggetreten und verhärmt) sind dem unbedarften Zuschauer am ehesten mit Jagdhunden vergleichbar, die blutige Witterung aufgenommen haben und sich nun endlich am Ziel sehen. Der (nur anscheinend) unbeteiligte Zuschauer muß sich in den Arm zwicken und sich klar machen, daß er hier in einer Ebene der Wirklichkeit ist (und zwar pausenlos kneifen). Er muß aufpassen, daß er, um dies aushalten zu können, es am Ende doch nicht für Wirklichkeit hält. Aber dies ist kein absurdes Theater und auch kein böser Alptraum, der vorübergeht - im Gegenteil.

Da wird mit der Arroganz und dem Zynismus der Macht, die sich hinter Dummheit verschanzt, allen Ernstes ein Kuhhandel zwischen Richtern und Anwalt geführt, ob denn der Begriff "Schwäche der geistigen Kräfte" oder "mangelnde Steuerungsfähigkeit" beim Angeklagten zöge. Ja wohin denn, um alles in der Welt? - doch das Ziel ist, wie anfangs bemerkt, natürlich klar.

Die Frage wäre allerdings interessant, weshalb es eigentlich eine Rechtsprechung und Jurisprudenz geben kann, die im Zweifelsfalle natürlich nie etwas fachlich beurteilen kann, sich immer außerstande sieht, medizinisch zumal, aber andererseits locker-flott juristisch mit so komplizierten Begriffen wie Steuerungsfähigkeit eines Menschen operiert, wobei sie doch angeblich weder psychologisch noch biologisch oder medizinisch irgendwie beschlagen ist.

Kurz: Woher holen die Juristen eigentlich ihre verdammten Definitionen??

Sicherlich nicht aus dem "hohlen Bauch" - wohl eher aus einem pervertierten, selbstgefälligen "Geist", der nur zeigt, wie sehr sich - ähnlich die Medizin von der Heilkunst - die Rechtsprechung von Gerechtigkeit entfernt hat.

Mit der boshaften Akribie kleiner, häßlicher Zwerge versuchen diese Richter aller negativer Informationen über Dr. Hamer habhaft zu werden, und seien sie auch aus noch so durchsichtiger Quelle, um diese eifersüchtig wie Schätze zu hüten und zu verteidigen. In ihrem blinden Eifer haben sie nicht einmal bemerkt, daß Dr. Hamer von ihren Koblenzer Kollegen unlängst freigesprochen wurde von dem Vorwurf, unerlaubt und beharrlich gegen die Gewerbeordnung verstoßen zu haben (Krankenhaus Katzenelnbogen, wir berichteten bereits). Es wird weiterhin beharrlich und juristisch unerlaubt in der richterlichen Liste geführt und verlesen auch später in der schriftlichen Urteilsbegründung trotz Belehrung durch den Anwalt aufgezählt. Außerdem - und das können die Richter mit Sicherheit ob ihrer riesenhaften Fachkompetenz wieder besonders gut beurteilen, soll Dr. Hamer 1982! in einer NDR-Talkshow im Fernsehen eine falsch belichtete Röntgenaufnahme gezeigt haben, was wiederum dem beteiligten Professor (für Radiologie!), der bei dieser Sendung "baden" ging, erst hinterher aufgefallen sein soll. - Die Argumente sind von skurriler Bösartigkeit. Das reicht bis zu Schlägen unter die Gürtellinie, wenn in der schriftlichen Urteilsbegründung die Richter sich süffisant über Dr. Hamers eigene Krebserkrankung äußern. Nun ja, die Rechtsprechung ist frei und ungebunden und es obliegt der freien Ungebundenheit der Richter, welche Dinge sie als Beweise heranziehen und welche nicht.

So sind z.B. Gutachten von u.a. drei Professoren über die Richtigkeit der EISERNEN REGEL DES KREBS und ein Aktenordner voll mit positiven Stellungnahmen von Ärzten aus dem In- und Ausland vergleichsweise uninteressant dagegen, ja nicht einmal der Erwähnung würdig.

Ich muß mich mal wieder in den Arm zwicken: Die Richter sind sehr erbost, daß Dr. Hamer sich standhaft weigerte, sich 14 Tage in stationäre psychiatrische Behandlung zu begeben, um seine medizinische Würdigkeit und seine vermutete Schwäche der geistigen Kräfte psychiatrisch untersuchen zu lassen. Dies ginge nun zu vollen Lasten des Angeklagten, er habe wohl etwas zu verbergen, die Vermutungen der Richter seien wohl ganz berechtigt gewesen etc. Denn: wer sich nicht psychiatrisch untersuchen und behandeln lassen will, muß an Schwäche der geistigen Kräfte leiden. Ich möchte jetzt nicht an unsere Staats- und Gesellschaftsordnung erinnern, die gerade jetzt vor meinen Augen Makulatur wird, zu Staub zerfällt. Die Minuten dehnen sich, ich hebe kurz ab in die Vogelperspektive: Drei rabenschwarze Flecken, gegenüber zwei etwas hellere. Ich lande wieder auf einer harten Bank. Ach ja, es geht alles so lautlos und elegant, so beschämend lautlos heute. Was man mit Rechtsparagraphen doch alles machen kann! Sie sind wirklich für alles gut, für alles! Alles aus? Wohl eher doch nicht. Ohne in plumpen Zweckoptimismus gegenüber hartgesottenen Machtverhältnissen verfallen zu wollen: Es soll so etwas wie die Eigendynamik einer Sache geben. In diesem Falle ist sie wie ein Karussell, das sich immer schneller dreht; Wer sich dazwischenzuwerfen versucht, gerät am Ende unter die Räder oder wird gerädert, (wie es im Mittelalter Brauch war).

Je länger einer Böses sät, wird er je länger um so mehr den Zorn des Volkes ernten, je mehr dieses erfährt.

Drehen wir den Spieß doch einmal so 'rum, wie er gehört:

Werden die Verantwortlichen Herr

Robbi-Schon
Zwanziger
König
Bayer
Bösen
Zimmerman-Spring
Simon
Katzenstein
Henschel
Pluhm
Glauben
Speck et.al. später mal standhalten können?

Vor sich? Immer.

Vor ihren Auftraggebern? Sowieso.

Vor der Zeit und der Wahrheit? Wohl kaum.