Ereignisse des Jahres 1994

1994: Dr. Hamer entdeckt das 5. Biologische Naturgesetz. Das Gesetz vom Verständnis einer jeden sog. Krankheit als Teil eines (entwicklungsgeschichtlich verstehbaren) Sinnvollen Biologischen Sonderprogramms der Natur.

03.01.1994: Das VG Sigmaringen vollstreckt das Urteil gegen die Universität Tübingen das Habilitationsverfahren zum Abschluss zu bringen, wozu die Universität bereits 1986 verurteilt worden war. Doch es passiert nichts. Die Verantwortlichen der Universität erklären die Habilitationsschrift wäre zu alt und verjährt. Daraufhin erhält die Universität von Dr. Hamer eine "Kurzfassung der Neuen Medizin" auf dem neuesten Stand. Von der Universität werden zwei Gutachter bestimmt.

21.03.1994: An diesem Tag hat der Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen Herr Prof. Zrenner dem Herrn Prof. Klippel mitgeteilt: „bezüglich Ihres (= Dr. Hamers) Anliegens der Verifikation ... das zu keinem Zeitpunkt von der Universität Tübingen ausdrücklich gewünscht oder begrüßt wurde ...“ Brief: Dekan Zrenner an Dr. Hamer.

25.03.1994: Für diesen Tag hatte Dr. Hamer mit Prof. Klippel, Präsident der Deutschen Onkologischen Gesellschaft und Präsident der Gesellschaft für biologische Krebsabwehr, sowie Leiter der urologischen Abteilung des städtischen Krankenhauses in Celle, eine Überprüfungskonferenz an urologischen und nephrologischen Fällen mit Videodokumentation vereinbart. Als alle Teilnehmer sich pünktlich in der Klinik eingefunden hatten, traf man auf verschlossene Türen. Prof. Dr. Klippel, einer der Gutachter war „in dringender Angelegenheit“ kurzfristig abgereist. Daraufhin haben alle Teilnehmer beschlossen sich zusammenzusetzen, ihre Geschichte zu erzählen und über alles eine Videodokumentation zu machen. Anschließend hat Dr. Hamer diese Dokumentation zusätzlich als „Celler Dokuentation" in schriftlicher Form veröffentlicht.

31.05.1994: Eine Patientin von Dr. Hamer berichtet im ORF. Der Entdecker "dieser neuen Theorie" durfte in der Sendung anscheinend nicht genannt werden. Ihr Fall ist in der Celler Dokumentation auf S. 290 (Fall 8) dokumentiert.

10. Juni 1994: Der Dekan der medizinischen Fakultät unterzeichnete zusammen mit der Justitiarin ein Protokoll mit folgender Anfangspassage: …„Der Dekan erklärt, daß es nicht in der Habilitationsordnung vorgesehen sei, noch Aufgabe der Fakultät sei, die in der Habilitationsschrift angegebenen Sachverhalte experimentell zu verifizieren oder falsifizieren.“
Daraus ergibt sich eine entscheidende Frage: Auf welcher Basis werden in Deutschland Habilitationen und Professuren vergeben?

September 1994: 4 belgische Ärzte werden vor das Amtsgericht gerufen um sich wegen ihrer Arbeit im Sinne Dr. Hamers zu verantworten, zwei davon am Tag einer Konferenz über die Germanische Heilkunde®.

10.10.1994: In einer Aktion des Verlages Amici di Dirk wurden sämtliche deutschsprachigen (Deutschland, Österreich, Schweiz) medizinischen Fakultäten, Gesundheitsministerien per Einschreiben das Buch „Kurzfassung der Neuen Medizin zur Vorlage im Habilitationsverfahren …“, nebst einem Brief von Dr. Hamer, sowie weiteres Informationsmaterial, wie kompetente Stellungnahmen zum Thema und Verifikationen der Germanischen Heilkunde® versandt. So kann niemand von den oben genannten Behörden behaupten, sie hätten von alledem nichts gewußt.