Infodienst AMICI di DIRK 07/94 - Urteil gegen Tübingen

INFORMATIONSDIENST NEUE MEDIZIN
Hrsg.: Amici di Dirk Verlagsgesellschaft für med. Schriften mbh
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Juli, 1994

Liebe Leser,

Am 3. Januar diesen Jahres passierte etwas, das alle Kenner der Neuen Medizin hoffen ließ, daß sich endlich etwas bewegen würde. Es wurde ein Urteil gegen die Universität Tübingen vollstreckt, endlich das Habilitationsverfahren von Dr. Hamer zum Abschluß zu bringen, wozu die Universität bereits 1986! verurteilt worden war. Alle diejenigen, die gehofft hatten, die NEUE MEDIZIN würde nun endlich von einer Universität geprüft werden, sehen sich vorläufig getäuscht. Denn die Universität ließ den Vollstreckungstermin Ende Mai verstreichen. Es wurden zwei Gutachter bestimmt, von denen einer nach acht Wochen wegen angeblicher Arbeitsüberlastung sein Amt niederlegte. Man steuert also das Wintersemester an ...

Für die Universität war eigens eine neue Habilitationsschrift verfaßt worden, die nun auf dem neusten Stand ist – das Verfahren läuft immerhin seit 1981, also bereits seit 13 Jahren!

In der Öffentlichkeit wurde in der Vergangenheit stets auch von offiziellen Stellen verbreitet, die NEUE MEDIZIN sei falsch, schließlich hätten sie kompetente Fachleute der Universität Tübingen geprüft.

Nun lieferte die Universität Tübingen selbst den schriftlichen Beweis, der kaum glaublich scheint, daß sie dies nie vorhatte und auch nie getan hat.

Ein wissenschaftlicher und menschlicher Skandal, den wir Ihnen hier dokumentieren möchten:

Kurz zur Erinnerung:

1981 als Dr. Hamer die „Eiserne Regel des Krebs“ entdeckt hatte, wandte er sich an die Universität Tübingen, mit der Bitte, seine Entdeckung schnellstmöglich an den nächstbesten Patienten nachprüfen zu lassen.

Dies war der Grund, warum er kurze Zeit später seine damaligen Erkenntnisse in Form einer Habilitation einreichte. Wie wir wissen, wurde die Arbeit von der Universität Tübingen abgelehnt. 1986 verurteilte ein Gericht die Universität dazu, das Habilitationsverfahren unter der Rechtsauffassung des Gerichtes fortzuführen.

Bis zum Januar 1994 geschah gar nichts, geschweige denn kam man der von allen Seiten gestellten Forderung nach, sich endlich durch eine Verifikationsprüfung von der Richtigkeit der vier biologischen Gesetzmäßigkeiten der Neuen Medizin zu überzeugen.

Daß eine Verifizierung der Neuen Medizin durch Reproduzierung an den nächstbesten Patientenfällen möglich ist, zeigte u.a. Herr Prof. Stemmann im Mai 1992 in der Gelsenkirchener Dokumentation anhand von 24 Fällen. (Die Dokumentation wird in den nächsten Wochen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden).

Überprüfung Gelsenkirchen, 23.-24.5.92

In der Medizin als naturwissenschaftlicher Disziplin darf einzig und allein eine Prüfung durch Reproduktion über die Behauptung der Richtigkeit oder der Falschheit eines medizinischen Systems entscheiden. Bis Januar 1994 geschah nichts.

Am 3. Januar dann wurde das Urteil von 1986, das Habilitationsverfahren durchzuführen, gegen die Universität vollstreckt.

Inzwischen war mit Herrn Prof. Klippel, Präsident der Deutschen Onkologischen Gesellschaft und Präsident der Gesellschaft für biologische Krebsabwehr, sowie Leiter der urologischen Abt. des städt. Krankenhauses in Celle, vereinbart worden, ähnlich wie in Gelsenkirchen eine Überprüfungskonferenz an urologischen und nephrologischen Fällen durchzuführen. Hierfür wurde dann auch alles vorbereitet.

Zu dieser Zeit mußte auch die Universität Tübingen nach Gutachtern Ausschau halten, die in der Lage wären, die vorliegende Habilitationsarbeit über die NEUE MEDIZIN zu prüfen. Dr. Hamer hatte daher vorgeschlagen, doch Herrn Prof. Stemmann und Herrn Prof. Klippel zu wählen, da diese sich als einzige schon vorher mit der Thematik auseinandergesetzt hätten und sowohl willens, als auch fachlich in der Lage seien, ein Gutachten zu verfassen.

Für die Konferenz in Celle, die am 25.3.94 in der Abteilung von Herrn Prof. Klippel stattfinden sollte, wurden alle Vorbereitungen getroffen, einschließlich der Planung einer Videodokumentation.

Als am 25.3.94 alle Teilnehmer sich pünktlich in der Klinik in Celle eingefunden hatten, traf man auf verschlossene Türen. Die Sekretärin von Prof. Klippel ließ ausrichten, man habe kurzfristig per Fax absagen müssen, Herr Prof. Klippel sei in dringender Angelegenheit kurzfristig abgereist ... Das Fax hatte Dr. Hamer aber nicht mehr erreicht ...

Die z.T. von weit her angereisten Patienten, die sich bereit erklärt hatten, ihren Fall vorzustellen, waren enttäuscht und geschockt. Alle Teilnehmer der so abgeblockten Überprüfungskonferenz beschlossen nun, sich zusammenzusetzen, ihre Geschichte zu erzählen und über alles eine Videodokumentation zu machen. Dies ist so geschehen. (Diese „Celler Dokumentation“ ist in schriftlicher Form in ca. 6 Wochen bei uns erhältlich).

Was war passiert?

Am 21.3.94 hatte der Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Tübingen, Herr Prof. Zrenner, auch Herrn Prof. Klippel mitgeteilt, daß „bezüglich Ihres (= Dr. Hamers) Anliegens der Verifikation ... das zu keinem Zeitpunkt von der Universität Tübingen ausdrücklich gewünscht oder begrüßt wurde ...“

Der Höhepunkt der Verifikationsverweigerung und Erkenntnisunterdrückung war nun wohl erreicht.

Jahrelang hatte die Universität Tübingen also vorgetäuscht, sie sei an neuen Erkenntnissen interessiert und sei auch willens, diese nach naturwissenschaftlichen Kriterien zu überprüfen und hatte dies auch vor Gericht immer wieder beteuert, z.B. in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil vom 26.2.88 in dem es heißt:

„Zwischen den Beteiligten (Universität Tübingen und Dr. Hamer) ist nicht streitig, daß eine naturwissenschaftliche Aussage reproduzierbar sein muß, um im wissenschaftlichen Sinne richtig zu sein. Es ist nicht ersichtlich, daß die Antragsgegnerin (Uni Tübingen) im anstehenden Habilitationsverfahren diesen allgemeingültigen Bewertungsmaßstab nicht beachten wird.“

Weiter ein Urteil vom 5.4.89 in dem es mit Blick auf die Universität Tübingen heißt:

„Nach Ansicht des Klägers kann seine Theorie nur dann ordnungsgemäß nach wissenschaftlichen Grundsätzen überprüft – und dies bedeutet, darin sind sich die Beteiligten einig, auf ihre Reproduzierbarkeit hin überprüft – werden, wenn sie an (beliebigen) Patienten verifiziert wird.“

Am 10. Juni 1994 unterzeichnete der Dekan der medizinischen Fakultät dann gar ein Protokoll zusammen mit der Justitiarin der Universität Tübingen, das folgende Anfangspassage enthält, die möglicherweise in die Medizingeschichte eingeht:

„Der Dekan erklärt, daß es nicht in der Habilitationsordnung vorgesehen sei, noch Aufgabe der Fakultät sei, die in der Habilitationsschrift angegebenen Sachverhalte experimentell zu verifizieren oder falsifizieren.“

Auf welcher Basis, so fragt sich jeder unbefangene Leser solcher Verlautbarungen, wurden und werden in Deutschland dann eigentlich Habilitationen und Professuren vergeben?

Nun wird auch dem letzten klar, warum man den jahrelang immer wieder angebotenen Überprüfungen auszuweichen sucht!

Wir möchten Sie an dieser Stelle bitten, sich zum Beispiel in einem kurzen Brief an die zuständigen Behörden in Stuttgart (Wissenschaftsministerium) zu wenden, um dort auf die Vorgänge aufmerksam zu machen, damit sich die Universität Tübingen nicht zum zweiten Mal aus ihrer Verantwortung stehlen kann und man weiter in der Öffentlichkeit behaupten kann, die NEUE MEDIZIN sei ja gar nicht geprüft.

Auch Sie könnten dazu beitragen, daß nicht eine neue Erkenntnis, die allen Menschen zu Gute käme, weiterhin von den Mächtigen totgetreten wird.

Gegen den vorliegenden Skandal nehmen sich Skandale wie der „Herzklappen-, Prothesen- und Medikamentenskandal wie Lausbubenstreiche aus. Ist Ihnen übrigens aufgefallen, daß man hierüber gar nichts mehr hört, geschweige denn etwas von einer Bestrafung der Chefärzte (u.a. Rückzahlungen!), die sich jahrelang auf Kosten der Beitragszahler um zig-Millionen bereichert haben?

Glauben die Krankenkassen wirklich, ihren Mitgliedern weismachen zu können, sie seien erst 1994 auf die Idee gekommen, daß man bei Ihnen z.B. zu teure Herzklappen im Verhältnis zum Herstellungspreis abrechnet? Anruf bei der Hersteller-Firma genügt – sollte man da doch wohl denken! Aber wer denkt schon noch bei diesen hochsommerlichen Temperaturen, oder?

Einen schönen Sommer wünschen wir allen unseren Lesern!

Ihre
Amici di Dirk Verlagsgesellschaft