Dr. Hamer an das Agder Lagmannsrett

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord

18. Mai 2009

An das
Agder lagmannsrett
Postadresse: Statens Hus
3708 Skien

 

Betr.: Ungültiges Urteil des Tingretts Sandefjord vom 29.04. und 30.04.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit stelle ich, da das Urteil ja offensichtlich schon formal ungültig ist, folgende beiden

Anträge:

  1. Das Lagmannsrett veranlaßt eine sofortige öffentliche Überprüfung der Germanischen Neuen Medizin. Ich schlage vor, damit es schneller geht, mit den gleichen Patienten, die vom Tingrett Sandefjord abgelehnt waren. Das Lagmannsrett stellt es den Universitäten Oslo und Christinsand frei, einen oder zwei Medizin-Sachverständige zu dieser Präsentation zu entsenden, die im Lagmannsrett in Skien stattfindet.
     
  2. Das Lagmannsrett fordert in diesem besonderen Fall das Helsepersonellnemnd auf, Herrn Dr. Hamer bis zur Präsentation/Verifikation eine vorläufige Arbeitserlaubnis zu erteilen, nach dem alten Grundsatz in dubio pro reo!

    Denn es sind ja jetzt durch die Verzögerung des staatlichen helsepersonellnemnds, des staatlichen Gerichtes Sandefjord Tingrett, des staatlichen Medizinprofessors und des staatlichen Rufmordfernsehens TV2 – 2 Jahre der ursprünglichen 3 Jahre bereits verloren gegangen, in denen ich hätte praktizieren können. Jetzt ist nicht einmal mehr 1 Jahr übrig. Alle absichtlichen Verzögerungen dürfen deshalb nicht zu meinen Lasten gehen.

Begründung:

1.) Ich hatte, das ist mehrfach beschrieben, eine eindeutige Klage erhoben: Das helsepersonellnemnd müsse beweisen, daß die Germanische Neue Medizin falsch sei, andernfalls sie nicht behaupten dürfe, mein Handeln sei unverantwortlich, daß ich nicht abschwöre, und daß ich einen großen Mangel an Einsichtfähigkeit habe, weil ich nicht die vorgeschriebene Staatsmedizin machen wolle.

2.) Anstatt nun eine redliche Überprüfung in der Sache vorzunehmen, die ja maximal drei Tage dauern würde, und zu deren Mithilfe ich mich ja angeboten hatte, glaubte die norwegische Ärztekammer (Haug, Fredheim) - und das eindeutig in Komplizenschaft mit der unerfahrenen Hilfsrichterin Haug und in Absprache mit ihr – nicht einmal eine einzige Stunde darauf verwenden zu müssen, und der Klage gemäß, die Germanische Neue Medizin überhaupt nur anschauen zu müssen.

Staatliches Gericht und staatliche Ärztekammer sowie Staatsmedizin (Obermediziner Smeland) und auch das staatliche Fernsehen TV2 waren sich offenbar von Anfang an als Komplizen darüber einig, daß die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin nicht thematisiert werden braucht, und Hamer aber trotzdem, auch ohne Prüfung, als unverantwortlich bezeichnet werden darf.

Darin liegt eine ungeheuerliche menschliche Mißachtung und Menschenverachtung gegenüber den 100 täglich unnötigerweise geopferten Patienten, daß jedem Menschen die Gänsehaut über den Rücken laufen muß.

Den Höhepunkt der Arroganz erreichen die Ausführungen im Urteil in dem Satz:
"Das Gericht (Ch. Hauge) ist daher der Meinung, daß die Lehre des Klägers über die Germanische Neue Medizin noch nie durch eine wissenschaftliche Kontrolle, die auf anerkannten Forschungsmethoden basiert, verifiziert worden ist. Zusätzlich hat er darüber hinaus keinerlei allgemeine Anerkennung für seine Lehre erhalten."

Ein solcher, an Ignoranz und Dümmlichkeit nicht mehr zu überbietender Urteilspassus zeigt die mangelhafte justitiale Aufsichtspflicht in Norwegen, daß eine so ignorante unerfahrene Hilfsrichterin, die nicht einmal die simpelste Methode naturwissenschaftlicher Verifikation begriffen hat, für diesen vielleicht schwierigsten Prozess in der norwegischen Justizgeschichte eingesetzt wurde.

In der Klageschrift wurde zudem unendlich oft beschrieben – und auch durch das Gutachten von Prof. Niemitz untermauert, - daß es in der Naturwissenschaft (und die Germanische ist eine Naturwissenschaft) nur eine einzige Art der Überprüfung gibt, nämlich die der Reproduzierung am nächstbesten Fall.

Daß die Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen (auch v. Prof. Smeland zugegeben) "anerkannte Forschungsmethoden" zusammengelogen hat, gehört mit zum größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte.

Ganz abgesehen davon, daß das sog. "Urteil" ohnehin ungültig ist, wegen der drei gravierenden Formfehler, zeigt sich auch, daß die unerfahrene Hilfsrichterin nicht einmal das juristische "kleine Einmaleins" beherrscht. Eine weise Richterin im Lagmannsrett hat nur den Kopf geschüttelt und gesagt: "So etwas habe ich noch nie erlebt."

"Das Gericht (Hauge) ist außerdem der Meinung, daß der Kläger seine Arzttätigkeit nicht verantwortungsbewusst ausüben wird. Wenn es um die objektiven Elemente geht, wird von einem Arzt erwartet, daß er sich an die vorgeschriebene Lehre hält, die innerhalb der Medizin wissenschaftlich dokumentiert ist."

Auch dieser geradezu schwachsinnige Urteilspassus ist an Einfältigkeit nicht mehr zu überbieten. Er würde das Ende der Wissenschaft in der Medizin bedeuten. Und die Hilfsrichterin, die nicht nur von Medizin, sondern auch von Naturwissenschaft so viel versteht, wie die Kuh vom Sonntag, die darf das "ex cathedra" entscheiden.

Zum Wahnsinnigwerden.

Man hat das Gefühl, man diskutiert auf Hilfsschulniveau!

Schließlich:

Daß auch in der Germanischen gelegentlich mal ein Patient stirbt – wir Menschen sind nicht Gott – das ist ja selbstverständlich. Aber es sind nur 1 oder 2 von hundert an Krebs erkrankter Patienten. In der Schuldmedizin mit Chemo und Morphium sterben 50 bis 100 mal so viel, quasi alle.

Da schreibt die Hilfsrichterin einfältig:

"Es ist wissenschaftlich dokumentiert und allgemein anerkannt, daß Zellengift und Strahlenbehandlung gegen Krebs helfen. Krebs ist eine tödliche Krankheit, falls die Patienten keine Behandlung erhalten. Es wird auf Dr. Smelands Erklärung hingewiesen. Das Gericht ist übrigens der Meinung, daß dies ein Umstand ist, der keine nähere Beweisführung braucht."

Ich habe noch nie einen dümmeren Gerichts- bzw. Urteilspassus gelesen.

Er disqualifiziert die Hilfsrichterin Hauge m. E. auf Lebenszeit.

"Das Gericht (Hauge) ist zu dem Entschluß gekommen, daß der Kläger (Dr. Hamer) eine unverantwortliche Arzttätigkeit ausüben wird. Er verweigert die Anwendung von anerkannten Behandlungen für Krebs, rät Patienten davon ab, diese Behandlungen entgegen zu nehmen und würde diese Patienten nur mit der Germanischen Neuen Medizin behandeln."

Und wenn nach 3 Tagen Verifikation – so wie in den bisherigen 30 Verifikationen, davon 4 Universitäten - klar ist, daß die Germanische Neue Medizin richtig ist, wer ist dann für die 1 Million geopferter norwegischer Patienten verantwortlich: Die staatlichen Medizyniker, die staatliche Ärztekammer, die staatlichen Gerichte oder das staatliche Fernsehen TV2 ?

Aber dann steht Hamer ohne Arbeitserlaubnis da – bis zu seinem 75. Geburtstag. Und alle Onkologen werden dann sagen wollen: "Entschuldigung, dumm gelaufen.

Nein, das ist nicht dumm gelaufen, sondern das war das größte und niederträchtigste Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Und der 16. April 2009, wird man sagen, war der schwärzeste Tag Norwegens.

Ich hoffe, auf dem Lagmannsrett sitzt eine weisere Richterin, die für unsere Patienten die heute betroffen sind rasch um Schadensbegrenzung bemüht ist und versucht, für die Patienten noch rasch wieder gutzumachen, was noch wieder gutzumachen geht.

Sie wird vielleicht fragen, wie ich das Tingrett gefragt habe:

Was hat denn der Dr. Hamer eigentlich falsch gemacht?

Wenn die Germanische Neue Medizin doch vielleicht richtig ist – wie man das ja in drei Tagen feststellen kann – dann konnte und durfte er doch gar nicht abschwören, ohne vor allen Patienten dieser Welt auf ewig als mieser Verräter dazustehen.

Ich wäre auch froh, wenn die weise Richterin des Lagmannsrett, nach den 3 Tagen der öffentlichen Verifikation, mich fragen würde:

"Herr Hamer, für unsere norwegischen Patienten werde ich alles entscheiden, was zu ihrem Nutzen und zu ihrem Überleben notwendig ist. Können Sie mir sagen, was ich entscheiden kann, um noch möglichst viele Patienten zum Überleben zu verhelfen? Sind Sie bereit, den norwegischen Patienten zu helfen?"

Dann werde ich antworten: "Ja, ich werde gerne nach Kräften mithelfen, daß möglichst kaum noch ein Patient in Norwegen mehr an Krebs zu sterben braucht. Aber, bitte, erlauben Sie mir, daß auch meine deutschen Landsleute-Patienten nach Norwegen kommen dürfen, denn Sie wissen ja, daß ich nicht in mein Heimaltland reisen darf."

Hochachtungsvoll

Dr. Hamer

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