Pilhar an Freunde

Erika und Ing. Helmut Pilhar
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A-2724 Hohe Wand
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An
Freunde der Neuen Medizin

08. Juni 2003

Betrifft:
Verwaltungsrechtsstreite

Approbation (VG Frankfurt, Adalbertstr. 44-48, 60486 Frankfurt am Main, per Fax: 0049 69 13678521) – 12 E 591-03

Habilitation (VG Sigmaringen, Karlstr. 13, 72488 Sigmaringen, 8. Kammer, per Fax: 0049 7571 104661) – 8 K 610 / 2003


Sehr geehrte Damen und Herren!

Liebe Freunde der Neuen Medizin!

Oft wird an uns die Frage herangetragen: „Wie kann ich aktiv mithelfen, der Neuen Medizin zum Durchbruch zu verhelfen?“ Jetzt, so denken wir, hat sich eine Möglichkeit aufgetan ...

In den oben angeführten Verfahren geht es vordergründig um diese genannten Themen, also Wiedererteilung der Approbation und Erteilung der Habilitation. Tatsächlich aber dreht sich seit 22 Jahren alles um die einzig relevante Frage: „Stimmt die Neue Medizin oder stimmt sie nicht?“ Wenn nämlich die Neue Medizin stimmt, dann stimmte sie auch schon als Dr. Hamer die Approbation entzogen wurde und dann war dieses Berufsverbot widerrechtlich, dann hätte uns Eltern nicht unser Kind geraubt werden dürfen, dann würden vielleicht Sie heute als Betroffener nicht die Chemo wählen, dann hätte Ihr lieber Angehöriger an Krebs gar nicht zu sterben brauchen, usw.

Bisher focht Dr. Hamer immer als Einzelperson vor den Gerichten in Dutzenden Verfahren. Diese alles entscheidende Frage wurde aber immer seitens der Gerichte ausgeklammert bzw. wurde mit einer Unverschämtheit unterstellt, die Neue Medizin sei selbstverständlich falsch, obwohl im Laufe zweier Jahrzehnte 28 mal die Neue Medizin u.a. auch von Universitäten bestätigt worden war und bis dato keine einzige wissenschaftliche Widerlegung existiert.

Diese entscheidende Frage, ob denn nun diese Neue Medizin stimmt oder nicht, betrifft aber nicht nur die Person Dr. Hamer als Entdecker dieser Neuen Medizin! Diese Frage betrifft uns alle, ob gesund oder krank, ob als direkt oder als indirekt Betroffener eines an Krebs erkrankten Familienangehörigen. Und krank werden können wir alle mal, weshalb wir heute vorsorglich diese Frage geklärt haben wollen! Die Klärung dieser Frage liegt in unserem ureigenen Interesse!

Die Möglichkeit nun aktiv mitzuhelfen sehen wir darin, dass sich jeder, insbesondere Betroffene, also Kranke oder Angehörige von Kranken oder an Krebs Verstorbene, egal ob Deutscher oder Auswärtiger, an diesen Verfahren als Nebenkläger beteiligen können. Und das ohne Rechtsanwaltszwang in diesen zwei Verwaltungsverfahren und mit eher geringen Gerichtskosten. Als Beispiel dient ein weiter unten angeführter Fall.

Stellt Euch vor, zu dieser Verhandlung in Frankfurt erscheinen 20 oder 30 Nebenkläger, die berechtigterweise Interesse anmelden, diese alles entscheidende Frage nun endlich geklärt haben zu wollen. Das Gericht hätte kein so leichtes Spiel mehr wie bisher. Jeder Nebenkläger hat das Recht angehört zu werden und den weiteren Instanzenweg zu beschreiten.

Und stellt Euch weiter vor, beim zweiten Verfahren in Sigmaringen im Herbst erscheinen nicht 20 oder 30, sondern 100. Und ab nun erscheinen bei jedem Verfahren immer mehr und mehr Menschen, die legal und gesetzeskonform für ihr Recht eintreten. Niemand, weder die Justiz noch die Presse oder sonst wer, darf oder kann sie daran hindern! Ein Menschenstrom, der in die Gerichtssäle drängt und bei dem jeder einzelne das Recht hat seine ureigenen Interessen zu vertreten! Über kurz oder lang werden die Gerichte diese Verhandlungen in öffentlichen Stadien abhandeln müssen.

Wir haben keine andere Chance als in der Masse und im Rahmen der Gesetze aufzutreten!

Macht eher wenige Sammelklagen. Wirkungsvoller ist es, wenn jeder als Einzelkläger fungiert. Wir Patienten sind selbst die unbestechlichsten Anwälte in dieser – unserer – Angelegenheit! Unser Plädoyer für die Neue Medizin entspringt unserem Herzen! Wir handeln im eigenen und im Interesse unserer lieben Familienangehörigen.

Nehmt den unten angeführten Fall als Beispiel. Setzt Euch mit Eurem Anwalt zusammen oder verfaßt eigenhändig diesen Antrag auf Nebenklägerschaft. Schickt ihn an die Gerichte und auch an uns. Wir können bei der einen oder anderen Frage klärend helfen oder Tipps geben.

Bedenkt auch folgendes: Neue Medizin praktizieren kann man nur dann, wenn man eine entsprechende Klinik besitzt, d.h. also, nur dann, wenn die Neue Medizin legal und anerkannt ist. Nur dann kann man wirklich Neue Medizin praktizieren. Solange der Patient mit seinem Therapeuten in den Untergrund gehen muß, sich verstecken muß, sich der Therapeut und die Familienangehörigen des Patienten einer möglichen Strafverfolgung gegenüber sehen, solange kann es sich hierbei nicht um ein Praktizieren der Neuen Medizin handeln. Panik, Angst, Unsicherheit, das alles birgt Gefahr für neue Konflikte bzw. verunmöglicht oft eine Konfliktlösung. Von den vielen Patienten, die eine notfallsmedizinische Maßnahme nach den Aspekten der Neuen Medizin brauchen und sie heute (noch) nicht bekommen, gar nicht zu sprechen.

Wenn Ihr, liebe Freunde, wirklich helfen wollt, diese Neue Medizin legal zu bekommen, so helft nun mit! Jetzt, solange Ihr gesund seid und solange Ihr noch die Kraft dazu habt.

Mit freundlichen Grüßen

PS

Das oben erwähnte Fallbeispiel einer Nebenklägerschaft und den weiteren Verlauf dieser Aktion könnte Ihr verfolgen unter http://www.pilhar.com/News/news.htm

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